Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Verantwortliche/r (Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, Email) | Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Amt für Umwelt und Stadtgrün Umweltvorsorge und -planung Telefon: 0228 - 774401 E-Mail: UmweltundStadtgruenbonnde |
Datenschutzbeauftragte/r (Anrede, Name, Telefon, E-Mail; Postanschrift bei externer/-m DSB) | Bundesstadt Bonn |
Zweck/e der Datenverarbeitung (Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen) | Es werden die folgenden personenbezogenen Daten verarbeitet:
Ist die Antragstellerin/Zuwendungsempfängerin eine natürliche Person, so werden auch folgende Daten als personenbezogene Daten verarbeitet:
Das Amt für Umwelt und Stadtgrün verarbeitet personenbezogene Daten, die im Rahmen der Förderberatung, des Antragsverfahrens sowie der Abwicklung der Förderung vom Antragsteller erhoben wurden. Zudem werden personenbezogene Daten, soweit zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich, verarbeitet, welche an das Forschungszentrum Jülich übermittelt werden müssen. |
Wesentliche Rechtsgrundlage/n (sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich) | a. Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse/in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, Art. 6 Abs. 1 e VO (EU) 679/2016 Die Verarbeitung der Daten erfolgt zur Umsetzung der gem. Art. 123 Abs. 1, 2, 3 und 6 sowie Art. 125, 126 und 127 VO (EU) 1303/2013 übertragenen Förderaufgaben. Konkret werden die Daten oder Teile davon verarbeitet
Die Zwecke der Datenverarbeitung können Bedarfsanalysen, Förderwürdigkeits‐ und -fähigkeitsprüfungen, die Prüfung der zweckentsprechenden sowie wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von Zuwendungen sowie statistische Erhebungen für die Landesregierung Nordrhein‐Westfalen umfassen. b. Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Art. 6 Abs. 1 c VO (EU) 679/2016 Zuwendungen bewilligender Stellen unterliegen zudem insbesondere im Bereich der Förderkreditgewährung zahlreichen gesetzlichen Verpflichtungen sowie bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben. Hierzu zählen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz, dem Kreditwesengesetz, den Steuergesetzen, dem Verwaltungsverfahrensgesetz NRW oder Vorgaben der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Bankenaufsicht, der Deutschen Bundesbank oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Hier erfolgt die Datenverarbeitung zum Zwecke der Identitäts‐ und Altersprüfung, der Betrugs‐ und Geldwäscheprävention, der Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll‐ und Meldepflichten sowie der Bewertung und Steuerung von Risiken. c. Zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage/Antrag der betroffenen Person erfolgt, Art 6 Abs. 1 b VO (EU) 679/2016 Es werden personenbezogene Daten zur Durchführung des Antragsverfahrens verarbeitet. |
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten (im Regelfall) | Projektträger Jülich Forschungszentrum Jülich GmbH Geschäftsfeld FGN Geschäftsbereich ETN-2 52425 Jülich |
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen (aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen) | Alle im Zusammenhang mit der Förderung verarbeiteten personenbezogenen Daten werden bis zehn Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises gespeichert. Eine darüberhinausgehende Speicherung erfolgt, wenn dies nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung NRW, des Handelsgesetzbuchs, der Abgabenordnung, des Kreditwesengesetzes oder des Geldwäschegesetzes oder zur Verhinderung der Verjährung von Ansprüchen nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs geboten ist. |
Rechte der betroffenen Person (allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen) | Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
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Zuständige Aufsichtsbehörde (Bezeichnung, Postanschrift, Telefon, E-Mail, Homepage) | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Telefon 0211 – 384 24-0 |