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Bundesstadt Bonn

Förderantrag Gebäudebegrünung

Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten

Verantwortliche/r
(Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, Email)
Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Umwelt und Stadtgrün
Umweltvorsorge und -planung
Telefon: 0228 - 774401
E-Mail:  UmweltundStadtgruenbonnde
Datenschutzbeauftragte/r
(Anrede, Name, Telefon, E-Mail; Postanschrift bei externer/-m DSB)

Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Datenschutzbeauftragter
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
53111 Bonn
Telefon: 0228 - 77 34 65
E-Mail:  datenschutzbeauftragterbonnde

Zweck/e der Datenverarbeitung
(Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen)

Es werden die folgenden personenbezogenen Daten verarbeitet:

 

  • Namen und Kontaktdaten der Ansprechpartner bei der Antragstellerin/Zuwendungsempfängerin

 

Ist die Antragstellerin/Zuwendungsempfängerin eine natürliche Person, so werden auch folgende Daten als personenbezogene Daten verarbeitet:

 

  • Firma/Name der Antragstellerin/der Zuwendungsempfängerin
  • Adress‐ und sonstige Kontaktdaten der Antragstellerin/Zuwendungsempfängerin
  • Bankverbindung
  • Daten über die finanzielle Situation (Bonitätsdaten, Herkunft von Vermögenswerten)
  • Daten zu Einnahmen und Ausgaben
  • Antragsdaten (Daten im Zusammenhang mit der Beschreibung des Vorhabens, seiner Umsetzung
  • und seiner späteren Verwertung)
  • Daten zu früheren oder parallellaufenden Förderungen (ggf. auch zu dortigen Unregelmäßigkeiten)

 

Das Amt für Umwelt und Stadtgrün verarbeitet personenbezogene Daten, die im Rahmen der Förderberatung, des Antragsverfahrens sowie der Abwicklung der Förderung vom Antragsteller erhoben wurden. Zudem werden personenbezogene Daten, soweit zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich, verarbeitet, welche an das Forschungszentrum Jülich übermittelt werden müssen.

Wesentliche Rechtsgrundlage/n
(sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich)
a. Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse/in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, Art. 6 Abs. 1 e VO (EU) 679/2016

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zur Umsetzung der gem. Art. 123 Abs. 1, 2, 3 und 6 sowie Art. 125, 126 und 127 VO (EU) 1303/2013 übertragenen Förderaufgaben. Konkret werden die Daten oder Teile davon verarbeitet

  • zur Beratung der Antragstellerin,
  • zur Prüfung und Bearbeitung von Förderanträgen,
  • zur Entscheidung über die Bewilligung von Zuwendungen, deren Widerruf oder Rücknahme und Erstattung,
  • für die Durchführung von Prüfverfahren sowie
  • bei der Prüfung durch übergeordnete Prüfinstanzen.

Die Zwecke der Datenverarbeitung können Bedarfsanalysen, Förderwürdigkeits‐ und  -fähigkeitsprüfungen, die Prüfung der zweckentsprechenden sowie wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von Zuwendungen sowie statistische Erhebungen für die Landesregierung Nordrhein‐Westfalen umfassen.

b. Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Art. 6 Abs. 1 c VO (EU) 679/2016

Zuwendungen bewilligender Stellen unterliegen zudem insbesondere im Bereich der Förderkreditgewährung zahlreichen gesetzlichen Verpflichtungen sowie bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben. Hierzu zählen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz, dem Kreditwesengesetz, den Steuergesetzen, dem Verwaltungsverfahrensgesetz
NRW oder Vorgaben der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Bankenaufsicht,
der Deutschen Bundesbank oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Hier erfolgt die Datenverarbeitung zum Zwecke der Identitäts‐ und Altersprüfung, der Betrugs‐ und Geldwäscheprävention, der Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll‐ und Meldepflichten sowie der Bewertung und Steuerung von Risiken.

c. Zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage/Antrag der betroffenen Person erfolgt, Art 6 Abs. 1 b VO (EU) 679/2016

Es werden personenbezogene Daten zur Durchführung des Antragsverfahrens verarbeitet.
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten
(im Regelfall)

Projektträger Jülich

Forschungszentrum Jülich GmbH

Geschäftsfeld FGN

Geschäftsbereich ETN-2

52425 Jülich
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
(aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen)

Alle im Zusammenhang mit der Förderung verarbeiteten personenbezogenen Daten werden bis zehn Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises gespeichert. Eine darüberhinausgehende Speicherung erfolgt, wenn dies nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung NRW, des Handelsgesetzbuchs, der Abgabenordnung, des Kreditwesengesetzes oder des Geldwäschegesetzes oder zur Verhinderung der Verjährung von Ansprüchen nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs geboten ist.

Rechte der betroffenen Person
(allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen)

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände
  • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wegen Datenschutzverstößen
Zuständige Aufsichtsbehörde
(Bezeichnung, Postanschrift, Telefon, E-Mail, Homepage)

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf

Telefon 0211 – 384 24-0
Fax 0211 – 384 24-10
E-Mail  poststelleldi.nrwde

Internet  www.ldi.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab)