Überblick
Auch in diesem Jahr wird der Historische Festumzug mit historischen Zugmaschinen der Schausteller, Fahnenabordnungen der bundesweiten Schaustellerverbände, traditionellen Fußgruppen und Wagen der Beueler Vereine, sowie Musikkapellen wieder über das Festgelände Pützchens Markt ziehen.
Ziel wird wie jedes Jahr die Bayernfesthalle sein, in der die Veranstaltung anschließend mit dem Fassanstich traditionell eröffnet wird.
Zur Teilnahme am Festumzug eingeladen sind
- Gruppen, die sich dem Beueler Brauchtum bzw. der Traditionsveranstaltung verbunden fühlen und gerne zur Attraktivität des Festumzuges beitragen möchten sowie
- Schausteller mit historischen Fahrzeugen, kirmestypischen Gerätschaften und Dekorationen.
Die wichtigsten Daten zu der Veranstaltung lauten:
Datum: | 6. September 2024 |
Aufstellung: | 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr |
Start: | 13:30 Uhr |
Ende: | circa 14:45 Uhr |
Aufstellort: |
Gelände der Maxrath-Halle, Holtorfer Str. 25, sowie Holtorfer Straße zwischen Maarstraße u. Pützchens Chaussee in 53229 Bonn-Pützchen Anfahrtsweg zum Aufstellbereich: ausschließlich über Pützchens Chaussee in die Holtorfer Straße auf Höhe Phoenix Sportcenter (Hausnummer 202). |
Zugweg: |
Adelheidisplatz - Marktstraße bis Schule - rechts ab in die Sebastianusstraße bis Höhe Sportplatz – am Riesenrad vorbei - Ende am Festzelt |
Auflösung: |
Rückfahrt zur Maxrath-Halle: Marktstraße - Am Weidenbach - Holzlarer Weg - Glücksstraße - Teufelsbachweg - Alaunbachweg - Pützchens Chaussee - Holtdorfer Straße Rückfahrt zur Halle Holzlarer Weg: Marktstraße – Am Weidenbach – Holzlarer Weg |
Teilnehmende Fußgruppen sollten mindestens aus 10 Personen bestehen und sich in einheitlicher Kleidung präsentieren.
Die Anmeldeunterlagen stehen nachfolgend zum Ausfüllen am PC und ausdrucken bereit:
- Anmeldeunterlagen für Gruppen
- Anmeldeunterlagen für Schausteller
Alternativ können die Anmeldeunterlagen aber auch telefonisch bei der Bezirksverwaltungsstelle Beuel unter 0228/ 77 49 15 angefordert werden.
Sofern Sie Interesse an einer Teilnahme haben, wird um Übersendung der Anmeldung inklusive der erforderlichen Anlagen bis spätestens 15.07.2024 an die Bezirksverwaltungsstelle Beuel, Rathaus Beuel, Friedrich-Breuer-Straße 65, 53225 Bonn gebeten.
Nach diesem Datum eingehende Anmeldungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden, da der Zug inkl. aller erforderlichen Absperrmaßnahmen rechtzeitig bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden muss.
Zugordnung
Zugordnung Historischer Festumzug anlässlich Pützchens Markt am 06.09.2024
Die Kenntnisnahme und Akzeptanz der Zugordnung wird mit der Unterschrift der verantwortlichen Person auf dem Anmeldeformular bestätigt!
Organisation
- Veranstalterin: Veranstalter des Historischen Festumzuges anlässlich Pützchens Markt ist die Bundesstadt Bonn, Bezirksverwaltungsstelle Beuel, Friedrich-Breuer-Str. 65, 53225 Bonn. Für Rückfragen steht die Bezirksverwaltungsstelle Beuel, Frau Britta Kuchem, Tel. 0228 - 77 49 15 gerne zur Verfügung.
- Zugleitung: Joachim Mertens, Tel. 0151/546 229 76
Der Zugleiter befindet sich bis zum Start des Zuges im Aufstellungsbereich und während des Zuges
an der Zugspitze. Er kann während des Zuges über den Einsatzleitwagen der Feuerwehr bzw. über die mit Sprechfunk ausgestatteten Zugordner erreicht werden.
Verantwortliche Person der teilnehmenden Gruppe:
Für jede teilnehmende Gruppe ist bei der Anmeldung für den Zug schriftlich eine verantwortliche Person mit Name, Anschrift und Mobilnummer zu melden, die während des Zuges bei der Gruppe anwesend sein muss und dafür Sorge zu tragen hat, dass die Zugordnung eingehalten und den Anweisungen des Veranstalters, des Zugleiters, der Zugordner und der Polizei Folge geleistet wird. Bei Verhinderung der genannten verantwortlichen Person ist dem Zugleiter bis spätestens Zugbeginn eine Ersatzperson zu benennen.
Ordnung und Ablauf des Zuges
Aufstellung:
- Die Zugaufstellung erhalten Sie ca. eine Woche vor dem Termin des Festumzuges. Sich evtl. danach noch ergebende kurzfristige Änderungen werden vom Zugleiter vor Ort mitgeteilt.
- Anfahrtsweg zum Aufstellbereich: ausschließlich über Pützchens Chaussee in die Holtorfer Straße auf Höhe Phoenix Sportcenter (Hausnummer 202).
- Der Aufstellbereich darf durch Kfz, Zugmaschinen oder Anhänger nicht über den Festplatz angefahren werden.
- Den Anordnungen des Veranstalters, des Zugleiters, der Zugordner, der Polizei und anderen eingesetzten Kräften ist Folge zu leisten.
- Den Teilnehmern stehen in fußläufiger Entfernung an der Kreuzung Sebastianusstraße Ecke Pützchens Chaussee WC-Anlagen zur Verfügung gestellt. Das Urinieren im Freien ist untersagt.
Zugweg:
Adelheidisplatz - Marktstraße bis Schule - rechts ab in die Sebastianusstraße bis Höhe Sportplatz – am Riesenrad vorbei - Ende am Festzelt
Zeitablauf:
- Ab 12.30 Uhr erfolgt die Aufstellung auf dem Gelände der Maxrath-Halle, Holtorfer Str. 25, sowie auf der Holtorfer Straße zwischen Maarstraße und Pützchens Chaussee in 53229 Bonn-Pützchen
- Der Zug startet pünktlich um 13:30 Uhr.
- Gegen 14:45 Uhr wird der Wagen der Ehrengäste an der Bayern-Festhalle erwartet.
Auflösung:
- Der Zug bewegt sich am Bayernzelt vorbei rechts um die Ecke. Um eine reibungslose Auflösung des Zuges sicherzustellen, sind das Verlassen der Wagen und/oder eine Auflösung der Fußgruppen erst hier gestattet.
- Kfz, Zugmaschinen oder Anhänger dürfen nicht über den Festplatz zu den Hallen oder Parkplätzen zurückgefahren werden.
- Rückfahrt zur Maxrath-Halle: Marktstraße - Am Weidenbach - Holzlarer Weg - Glücksstraße -Teufelsbachweg - Alaunbachweg - Pützchens Chaussee - Holtorfer Straße
- Rückfahrt zur Halle Holzlarer Weg: Marktstraße - Am Weidenbach - Holzlarer Weg
- Es ist nicht gestattet, auf den Straßen stehen zu bleiben oder dort Kfz, Zugmaschinen und Anhänger abzustellen.
- Die Rückkehr zu den Hallen ist bis 16:30 Uhr abzuschließen.
Zugnummer:
- Zusammen mit der Zugaufstellung erhält jede teilnehmende Gruppe ihre Zugnummer in zweifacher Ausfertigung. Diese Zugnummern sind rechts und links an der Vorderseite des ersten Fahrzeugs anzubringen bzw. bei Fußgruppen zu Beginn der Gruppe zu tragen.
- Die Zugnummer jeder Gruppe muss zum einen für die Zugordner, aber auch für die Kommentatoren eindeutig erkennbar sein.
Sicherheit für Zugteilnehmer und Zuschauer
Fahrzeuge:
- Vom Anfang bis zum Ende des Zuges sind die Wagen technisch und personell so abzusichern, dass eine Gefährdung der Zuschauer verhindert wird.
- Für die Verkehrssicherheit und die technisch einwandfreie Beschaffenheit der mitgeführten Fahrzeuge aller Art ist allein derjenige verantwortlich, der diese in den Verkehr bringt bzw. diese im Zug mitführt.
- Die Wagen müssen über die notwendigen Sicherungen für die auf dem Wagen befindlichen Personen sowie über stabile Verankerungen der Wagenaufbauten verfügen.
- Die seitlichen Verkleidungen einschließlich Radabdeckungen (Dekoration) der Festwagen müssen bis 20 cm über den Boden reichen.
- Die Fahrzeuge sind so zu beladen, dass eine gleichmäßige Auslastung der Achsen gewährleistet ist und weder das zulässige Gesamtgewicht noch die zulässigen Achslasten gemäß § 34 StVZO überschritten werden.
- Die im Gutachten genannte maximale Personenzahl ist unbedingt einzuhalten. Bei Fahrzeugen ohne Gutachten ist für die überschlägige Berechnung der Ladung sicherheitshalber von einem Durchschnittsgewicht von 80 kg pro Person auszugehen.
- Die Fahrzeuge dürfen bei der An- und Abfahrt zu der Veranstaltung eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und während des Umzuges eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h nicht überschreiten.
- Zuschauer, besonders Kinder, sind von den Fahrzeugen fernzuhalten.
- Vor jedem Anfahren der Fahrzeuge haben sich die verantwortliche Person der teilnehmenden Gruppe und die Wagenbegleiter (Wagenengel) davon zu überzeugen, dass die Fahrbahn unter und um das Fahrzeug von Personen frei ist. Erst dann ist die Weiterfahrt anzuordnen.
- Die eingesetzten Fahrzeugführer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und über einen dem Fahrzeug entsprechenden Führerschein verfügen. Dieser ist auf Anforderung vorzulegen.
- Fahrzeugführer dürfen vor oder während des Zuges keinen Alkohol oder Drogen zu sich nehmen. Während der Tätigkeit sind jegliche Nutzung von Mobiltelefonen (außer im Notfall), das Hören von Musik oder anderen Darbietungen mit Kopfhörern oder Im-Ohr-/In-Ear-Kopfhörern sowie das Rauchen untersagt.
Wagenbegleiter (Wagenengel):
- Rad begleitet werden - vgl. Skizze:
- Die Wagenbegleiter (Wagenengel) werden durch den Veranstalter organisiert. Sollte durch diesen keine ausreichende Zahl von Wagenengeln gewonnen werden können, sind die fehlenden Wagenengel durch die Teilnehmer zu stellen. In diesem Fall werden die Teilnehmer durch den Veranstalter entsprechend informiert.
- Die Wagenbegleiter (Wagenengel) werden spätestens vor Abmarsch des Zuges mit der Erklärung zur Radsicherung und Benennung des Begleitschutzes für den historischen Festumzug anlässlich Pützchens Markt am 08.09.2023 dem Zugleiter bekannt gegeben. Ohne unterschriebene Erklärung kann keine Teilnahme am Zug erfolgen.
- Die Wagenbegleiter (Wagenengel) müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Personen, die noch nicht das 18. aber bereits das 16. Lebensjahr erreicht haben, können ausnahmsweise eingesetzt werden, wenn die Erziehungsberechtigten auf einem entsprechenden Vordruck ihr Einverständnis für die Tätigkeit erklärt haben.
- Die Wagenbegleiter (Wagenengel) müssen körperlich geeignet sein, über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen und durch Warnwesten erkennbar sein.
- Wagenbegleiter (Wagenengel) dürfen vor oder während des Zuges keinen Alkohol oder Drogen zu sich nehmen. Während der Tätigkeit sind jegliche Nutzung von Mobiltelefonen (außer im Notfall), das Hören von Musik oder anderen Darbietungen mit Kopfhörern oder Im-Ohr-/In-Ear-Kopfhörern sowie das Rauchen untersagt.
- Die Wagenbegleiter (Wagenengel) müssen stets ihre Aufmerksamkeit auf das Publikum richten, um Engpässe, Störungen oder sonstige Hindernisse rechtzeitig erkennen und handeln zu können.
- Zuschauer, besonders Kinder, sind von den Fahrzeugen fernzuhalten.
- Vor jedem Anfahren der Fahrzeuge haben sich die verantwortliche Person der teilnehmenden Gruppe und die Wagenbegleiter (Wagenengel) davon zu überzeugen, dass die Fahrbahn unter und um das Fahrzeug von Personen frei ist. Erst dann ist die Weiterfahrt anzuordnen.
- Die Wagenbegleiter (Wagenengel) dürfen grundsätzlich ihren Aufgabenbereich neben dem Rad nicht verlassen. Sollte ein Wagenbegleiter (Wagenengel) - aus welchen Gründen auch immer – seine Position verlassen müssen, ist dies unbedingt mit der verantwortlichen Person der teilnehmenden Gruppe bzw. dem Zugordner im entsprechenden Abschnitt abzusprechen und der Wagenbegleiter (Wagenengel) durch einen geeigneten Vertreter zu ersetzen.
- Ist eine Funktion nicht besetzt, darf das Fahrzeug nicht weiterfahren.
- Die Wagenbegleiter sollten während des Zuges ständig zu ihrem Vordermann bzw. Hintermann und zum Fahrzeugführer Sichtkontakt haben, um in jeglichen Gefahrensituationen einschreiten und den Wagen zum Stehen bringen zu können.
- Eine Unterweisung der Wagenbegleiter (Wagenengel) in die Aufgaben ist spätestens vor Zugbeginn durch den Zugleiter oder eine von diesem beauftragte Person vorzunehmen.
Wurfmaterial:
- Aufgrund der Verletzungsgefahr dürfen als Wurfmaterial keine schweren, scharfkantigen oder aus Glas bestehenden Gegenstände, sondern nur ungefährliche, weiche Materialien verwendet werden.
- Papierstreifen, Papierschnipsel, Prospektmaterial, Bierdeckel sowie Artikel, die geeignet sind, die Straße über das normale Maß hinaus zu verunreinigen, sind nicht gestattet.
- Wurfmaterial ist möglichst weit vom Zug in Richtung Zuschauer zu werfen. Es darf nicht „gezielt gefeuert“ werden, um Verletzungen der Besucher zu vermeiden. Ebenso darf nicht in Richtung Fenster geworfen werden, auch wenn dies von Zuschauern gewünscht wird.
- Bei stehendem Zug sowie im Aufstellbereich darf kein Material geworfen werden.
- Verpackungsmaterialen und leere Flaschen sind nach Ende des Zuges selbst einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
- Der Zugleiter und die Zugordner sind berechtigt, stichprobenartig Überprüfungen des Wurfmaterials vorzunehmen.
Allgemeines:
- Ein auseinander gerissener Zug bietet kein schönes Bild. Daher vermeiden Sie auf jeden Fall Abstände von mehr als 20 Metern zu den vor Ihnen laufenden/fahrenden Gruppen. Wirken Sie diesbezüglich auch auf die Fahrer Ihrer Fahrzeuge ein.
- Es dürfen keine pyrotechnischen Gegenstände mitgeführt oder verwendet werden.
- Gruppenteilnehmer vermeiden bitte übertriebenen Alkoholgenuss. Für Fahrzeugführer und Wagenbegleiter (Wagenengel) gelten die unter „Wagen“ und „Wagenbegleiter (Wagenengel)“ abweichend getroffenen Regelungen.
- Personen, die aufgrund körperlicher oder sonstiger Mängel (plötzliche Erkrankungen, Trunkenheit o.ä.) Ausfallerscheinungen zeigen, sind von der verantwortlichen Person der teilnehmenden Gruppe sofort dem Sanitätspersonal zur weiteren Betreuung zu übergeben.
- Im Notfall ist den Anordnungen der Polizei, des Zugleiters und der Zugordner Folge zu leisten.
- Bei einem Einsatz von Fahrzeugen der Polizei oder der Rettungs- und Sanitätsdienste ist sofort eine Fahrspur frei zu machen.
Ausschluss vom Zug
- Bei Nichtbefolgung der Zugordnung, der Anordnungen der eingesetzten Kräfte oder den allgemein üblichen Verhaltensregeln können einzelne Teilnehmer oder eine gesamte Gruppe von einer Teilnahme am Zug ausgeschlossen werden.
Kontakt
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Frau Britta Kuchem | 0228 774915 | britta.kuchembonnde |
- Zeiten
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Zeiten
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr
Zusätzliche telefonische Servicezeit
Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr
Ort
Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Anmeldung zum Festumzug bei Pützchens Markt
Rathaus Beuel
Friedrich-Breuer-Straße 65
53225 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
Behindertengerechter Zugang am Haupteingang über Rampe
Aufzug im Hause vorhanden
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
Organisationseinheiten
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Bezirksverwaltungsstelle Beuel | bezvst.beuelbonnde |