Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Verantwortliche/r (Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, Email) | Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Amt für Soziales und Wohnen Telefon: 0228/77 4825 E-Mail: sozialamtbonnde | |
Datenschutzbeauftragte/r (Anrede, Name, Telefon, E-Mail; Postanschrift bei externer/-m DSB) | Bundesstadt Bonn | |
Zweck/e der Datenverarbeitung (Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen) |
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Wesentliche Rechtsgrundlage/n (sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich) | Die Datenverarbeitung stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e) DSGVO in Verbindung mit §§ 67 ff. SGB X, Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) sowie auf spezialgesetzliche Regelungen. Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt. | |
Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten (z.B. Vor- und Zuname, Anschrift) | Insbesondere folgende Datenkategorien werden verarbeitet:
Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung.
Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/Regressansprüchen, Daten zu Angehörigen bei Bestattungskosten, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung evtl. Beschäftigungsverhältnisse, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
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Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten (im Regelfall) | Die oben genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung in erforderlichem und erlaubtem Umfang an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise:
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Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen (aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen) | Für Daten zur Inanspruchnahme von Geld- und Sachleistungen nach dem SGB XII besteht eine Speicherfrist von 6 Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von 10 Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden. Ist eine Forderung des Amtes für Soziales und Wohnen (Rückforderung/ Erstattungsbescheid/ Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch. | |
Herkunft der Daten (möglichst genaue Quelle) |
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Rechte der betroffenen Person (allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen) | Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
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Zuständige Aufsichtsbehörde (Bezeichnung, Postanschrift, Telefon, E-Mail, Homepage) | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Telefon 0211 – 384 24-0 |