Die Ehrenbürgerwürde ist die höchste Auszeichnung, die die Stadt Bonn verleiht. Mit ihr werden Personen geehrt, die sich in herausragender Weise um die Stadt verdient gemacht haben.
Wie kann eine Ehrenbürgerschaft verliehen werden?
Über die Verleihung der Ehrenbürgerwürde entscheidet der Rat; erforderlich ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder. Das Ehrenbürgerrecht erlischt mit dem Tode des oder der Beliehenen. Es kann posthum weder verliehen noch entzogen werden. Das Ehrenbürgerrecht ist nicht übertragbar auf andere Personen.
Ehrenbürgerschaften nach der kommunalen Neugliederung
Nach dem Zusammenschluss der Städte und Gemeinden im Raum Bonn sind die vor dem 1. August 1969 ernannten Ehrenbürgerschaften nicht auf die Stadt Bonn als Rechtsnachfolgerin übergegangen.
Dazu gehört z. B. auch die Ehrenbürgerwürde des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat sich 2013 von der am 31. März 1933 verliehenen Ehrenbürgerwürde an Paul von Hindenburg distanziert und „verurteilt jede Form antidemokratischen und menschenverachtenden Engagements“.