Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Verantwortliche/r (Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, Email) | Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Amt für Soziales und Wohnen Besondere Betreuungsmaßnahmen Telefon: 0228 - 774825 E-Mail: sozialamtbonnde |
Datenschutzbeauftragte/r (Anrede, Name, Telefon, E-Mail; Postanschrift bei externer/-m DSB) | Bundesstadt Bonn |
Zweck/e der Datenverarbeitung (Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen) | Der Soziale Dienst im Amt für Soziales und Wohnen verarbeitet Daten zum Zwecke seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung nach den Sozialgesetzbüchern II und XII. Eine ganzheitliche und umfassende Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit soll dazu beitragen, die Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern, insbesondere durch Sicherung des Lebensunterhalts, des Wohnraums und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen. Zudem werden personenbezogene Daten zu Statistikzwecken verarbeitet. |
Wesentliche Rechtsgrundlage/n (sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich) | Die Datenverarbeitung durch das Amt für Soziales und Wohnen stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit §§ 67 ff SGB X, Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sozialgesetzbuch, Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) sowie auf spezialgesetzliche Regelungen; insbesondere nimmt der Soziale Dienst Aufgaben nach folgenden Vorschriften wahr: § 16a SGB II: Kommunale Eingliederungsleistungen § 22 SGB II: Bedarfe für Unterkunft und Heizung §§ 11, 67, 68 SGB XII: Beratung, Unterstützung, Aktivierung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben § 36 SGB XII: Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft § 53 Abgabenordnung: Bedürftigkeit Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat. |
Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten (z.B. Vor- und Zuname, Anschrift) | Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom Amt für Soziales und Wohnen verarbeitet:
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Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten (im Regelfall) | Die in Ziffer 4 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise:
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Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen (aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen) | Für Daten, die im Zusammenhang mit der Beratung durch den Sozialen Dienst des Amtes für Soziales und Wohnen erhoben werden, besteht eine Speicherfrist von fünf Jahren nach Abschluss des Falles. |
Herkunft der Daten (möglichst genaue Quelle) | Das Amt für Soziales und Wohnen kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z.B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Maßnahme-/Bildungsträger etc. sein. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw. |
Rechte der betroffenen Person (allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen) | Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
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Zuständige Aufsichtsbehörde (Bezeichnung, Postanschrift, Telefon, E-Mail, Homepage) | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Telefon 0211 – 384 24-0 |