Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Verantwortliche/r (Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, Email) | Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Dezernat II - Dezernat für Finanzen, Recht und Gesundheit Stabsstelle Datenschutz Telefon: 0228 - 773465 E-Mail: datenschutzbeauftragterbonnde |
Datenschutzbeauftragte/r (Anrede, Name, Telefon, E-Mail; Postanschrift bei externer/-m DSB) | Bundesstadt Bonn |
Zweck/e der Datenverarbeitung (Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen) | Sofern Sie sich mit Ihrem Anliegen unmittelbar an den städtischen Datenschutzbeauftragten der Bundesstadt Bonn wenden, erhebt und verarbeitet dieser Ihre personenbezogenen Daten, um die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gem. Art. 39 DSGVO zu erfüllen. Insbesondere durch Überwachung und Prüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie Koordinierung und Erfüllung der Betroffenenrechte, z.B. Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO. Ggf. erhält der Datenschutzbeauftragte von den unter Punkt "Empfänger und Kategorien von Empfänger der Daten" genannten Empfängern Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung seiner Aufgaben. Die Daten können aus allen Lebensbereichen stammen und betreffen jede Kategorie einschließlich besondere Kategorien von personenbezogener Daten gem.Art. 9 Abs. 1 DSGVO. |
Wesentliche Rechtsgrundlage/n (sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich) | Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO i.V.m. § 31 DSG NRW Art. 39 DSGVO |
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten (im Regelfall) | ggf. Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten im erforderlichen Umfang an die Ämter der Bundesstadt Bonn, um die Aufgabe als Datenschutzbeauftragter zu erfüllen und weiterbearbeiten zu können. ggf. Offenlegung Ihre personenbezogener Daten ggü. Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW), wenn sie von ihren Rechten aus Art. 58 DSGVO und § 27 Abs. 2 DSG NRW Gebrauch macht. |
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen (aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen) | nach Abschluss der Bearbeitung zur ordnungsgemäßen Aktenführung in der Regel 5 Jahre. Akten/Fälle von besonderer Bedeutung können sogar dauerhaft bewahrt werden. |
Rechte der betroffenen Person (allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen) | Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
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Zuständige Aufsichtsbehörde (Bezeichnung, Postanschrift, Telefon, E-Mail, Homepage) | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Telefon 0211 – 384 24-0 |