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Bundesstadt Bonn

Ausschreibung mobile Getränke- und Imbissstände

Die Stadt Bonn schreibt Nutzungserlaubnisse für mobile Getränke- und Imbissstände auf öffentlichen Verkehrsflächen und öffentlichen Grünflächen am Rheinufer und anderen Stellen im Bonner Stadtgebiet aus. Bewerbungen sind bis 18. September 2024 möglich.

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  1. Ausschreibungen mobiler Getränke- und Imbissstände auf öffentlichen Grünflächen im Bonner Stadtgebiet
  2. Ausschreibung mobiler Getränke- und Imbissstände auf öffentlichen Verkehrsflächen am Bonner Rheinufer

Ausschreibungen mobiler Getränke- und Imbissstände auf öffentlichen Grünflächen im Bonner Stadtgebiet

Die Bundesstadt Bonn – Amt für Umwelt und Stadtgrün - erteilt für einen Zeitraum ab dem 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029 Sondernutzungserlaubnisse für mobile Getränke- und Imbisswagen auf öffentlichen Grünflächen des Bonner Stadtgebietes. 

Es sind sowohl unmotorisierte als auch motorisierte Verkaufswagen (als Selbstfahrer-Kfz.) zulässig. Zusätzliche Zugfahrzeuge dürfen nicht genutzt werden.

Die Verkaufswagen dürfen eine Grundfläche von sechs Quadratmetern und ein zulässiges Gesamtgewicht von 950 Kilogramm nicht überschreiten.

Ausschreibung mobiler Getränke- und Imbissstände auf öffentlichen Verkehrsflächen am Bonner Rheinufer

Die Bundesstadt Bonn - Bürgerdienste - erteilt für einen Zeitraum ab dem 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029 Sondernutzungserlaubnisse für mobile Getränke- und Imbisswagen auf öffentlichen Verkehrsflächen am Bonner Rheinufer. 

Es sind sowohl unmotorisierte als auch motorisierte Verkaufswagen (als Selbstfahrer-Kfz.) zulässig. Zusätzliche Zugfahrzeuge dürfen nicht genutzt werden.

Die Verkaufswagen dürfen eine Grundfläche von sechs Quadratmetern und ein zulässiges Gesamtgewicht von 950 Kilogramm nicht überschreiten.