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Asbest wurde wegen seiner vielen praktischen Eigenschaften über Jahrzehnte in sehr großen Mengen beim Bauen verwendet – bis in Deutschland wegen seiner nachweislich krebserzeugenden Wirkung im Oktober 1993 das Herstellen und die Verwendung verboten wurde.
Asbest ist die Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, faserartige silikatische Minerale mit Faserdurchmessern bis herab zu 2 Mikrometern (1 Mikrometer entspricht einem Tausendstel Millimeter). Asbest ist chemisch sehr beständig, unempfindlich gegen Hitze und nicht brennbar.
2. Warum ist Asbest gefährlich?
Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen. Die Zeit von der Asbest-Exposition, also dem Einatmen der Asbestfasern, bis zum Auftreten einer darauf zurückzuführenden Erkrankung (Latenzzeit) ist lang und kann bis zu etwa 30 Jahre betragen.
3. Wann und wo wurde Asbest eingesetzt?
In den vergangenen Jahrzehnten wurde Asbest vor allem bei der Herstellung von Baustoffen eingesetzt. Besonders in den 1960er und 1970er Jahren sind in beiden Teilen Deutschlands eine Vielzahl von Gebäuden unter Verwendung von asbesthaltigen Baustoffen – überwiegend Asbestzement – erbaut worden. Seit 31. Oktober 1993 sind in Deutschland die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten verboten.
4. Wann müssen asbesthaltige Gebäude oder Wohnungen saniert werden?
Grundsätzlich können und sollten asbesthaltige Produkte, bei denen der Asbest fest eingebunden ist, gar nicht ohne Anlass ausgebaut werden. Gerade beim Ausbauen oder Entfernen besteht das Risiko der Faserfreisetzung, bei normaler Nutzung der Wohnung zuvor jedoch nicht.
5. In meiner Nähe werden Abbrucharbeiten durchgeführt. Ich habe Angst, dass hier Arbeiten an Asbest durchgeführt werden.
Vor dem Abbruch des Gebäudes sollte eine Fachfirma schadstoffhaltige Bestandteile wie Asbest ausbauen. Erst nach dem Ausbau sollte der eigentliche Abbruch erfolgen.
6. Bei einer Baustelle werden mehrere Säcke mit der Aufschrift Asbest gelagert. Besteht eine Gefahr für mich?
Bei Arbeiten an Asbest sind Regeln einzuhalten. Die Überprüfung der Einhaltung obliegt der Bezirksregierung Köln. Arbeiten an Asbest müssen dort im Vorfeld angezeigt werden. Wenn asbesthaltige Baustoffe in Säcke mit der Aufschrift Asbest verpackt werden, kann von einem gesonderten Ausbau der Schadstoffe ausgegangen werden. Ob die Arbeiten ordnungsgemäß angezeigt sind und durchgeführt werden, können Sie bei der Bezirksregierung Köln erfahren.
7. Wie wird Asbest entsorgt?
Asbest wird luftdicht in sogenannten Big Bags verpackt. Asbesthaltige Materialien werden als gefährlicher Abfall entsorgt. Kleinmengen bis 0,5m³ können an den Wertstoffhöfen von Bonnorange abgegeben werden. Bei Sanierungs-/Abbrucharbeiten werden diese von Fachfirmen abgeholt und zu zertifizierten Entsorgungsanlagen transportiert.
8. Das Dach des Nachbarhauses besteht aus Asbestplatten. Besteht eine Gefahr für mich?
Solange Asbestprodukte intakt sind, geht von diesen keine Gefahr aus. Zerstörende Arbeiten wie abrasive Reinigung, Schneiden oder Bohren sind an diesen asbesthaltigen Materialien zu vermeiden.
9. Kann Asbest mit bloßem Auge erkannt werden?
Nein, Asbestfasern sind zu klein, um diese mit bloßem Auge erkennen zu können. Die Analyse erfolgt im Elektronenmikroskop.
10. Kann ich selber Proben nehmen?
Die Probennahme sollte durch einen entsprechenden Sachverständigen durchgeführt werden, der das notwendige Fachwissen hat und die entsprechenden Schutzmaßnahmen trifft. Von einer eigenständigen Probennahme wird dringend abgeraten.
11. Wer ist mein Ansprechpartner in Fragen bezüglich Asbest?
Bei gewerblichen Tätigkeiten ist dies die Bezirksregierung Köln Dezernat 55, bei privaten Tätigkeiten die untere Umweltbehörde der Bundesstadt Bonn und bei Fragen zu gesundheitlichen Auswirkungen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt der Bundesstadt Bonn. Kontaktdaten für alle Ansprechpartner finden Sie weiter unten unter Kontaktdaten.
Für Anfragen zu privater Tätigkeit mit Asbest im Bonner Stadtgebiet: Untere Umweltbehörde der Stadt Bonn Telefon 0228 772914 untereumweltbehoerdebonnde
Fragen zu Gesundheitsthemen: Gesundheitsamt der Bundesstadt Bonn Telefon 0228 773764 infektionsschutzbonnde
Entsorgung Asbest (Kleinmengen max. 0,5 m³) aus dem Bonner Stadtgebiet: Wertstoffhöfe von Bonnorange Telefon 0228 5552720 kundenservicebonnorangede