3.1 Das Objekt und dessen Inventar sind immer pfleglich und dem bestimmungsgemäßen Nutzungszweck entsprechend zu behandeln. Jegliche Handlungen, die geeignet sind, die Würde oder das Ansehen des Hauses, der Stadtverwaltung, des Rates der Stadt Bonn, weiterer politischer Gremien oder deren Tätigkeit zu beeinträchtigen, sind zu unterlassen.
3.2 Das Auslegen, Verteilen und Anbringen von Werbematerial (Plakate, Flyer etc.) an dem und im Objekt sind grundsätzlich nicht gestattet. Materialien über Aktionen und Veranstaltungen mit städtischer Beteiligung oder mit direktem städtischen Bezug können auf Antrag genehmigt werden. Der Antrag ist an die nach § 8 Satz 3 und 4 zuständige Person bzw. Organisationseinheit zu richten.
3.3 Sämtliche Flächen, Räume und insbesondere Sanitärbereiche sind sauber zu halten. Sanitärbereiche dürfen nicht zweckentfremdet werden. Abfall ist möglichst zu vermeiden. Anfallender Abfall ist in die dafür vorgesehenen Behältnisse sachgerecht zu entsorgen.
3.4 Das Betreten und Verlassen des Objektes ist nur durch die dafür eigens ausgewiesenen Türen gestattet. Diese sind, wenn sie nicht von den berechtigten Personen genutzt werden, geschlossen zu halten. Auch Fenster sind prinzipiell geschlossen zu halten.
3.5 Besuchende haben sich vor der Erledigung ihrer Anliegen, sofern vorhanden, in den dafür bestimmten Wartebereichen aufzuhalten.
3.6 Das Abstellen und die Benutzung von Fahrrädern, Rollern und weiterer Verkehrsmittel ist in dem Objekt nicht gestattet. Sie sind auf den dafür bereitgestellten Stellplätzen (Fahrradständer, Fahrradkäfig etc.) abzustellen.
3.7 Das Abstellen von Kraftfahrzeugen (Autos und Motorrädern) ist nur auf den eigens dafür ausgewiesenen Parkflächen gestattet. Es ist insbesondere dafür zu sorgen, dass die Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen der Feuerwehren immer freigehalten werden.
3.8 Es ist untersagt Gegenstände mitzuführen, welche die öffentliche Sicherheit im Objekt gefährden könnten (Waffen, Scheinwaffen und sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind). Dies gilt nicht für dienstlich veranlasstes Mitführen derartiger Gegenstände durch Ordnungs- und Sicherheitskräfte. Es ist untersagt, illegale Substanzen in dem Objekt mitzuführen und/oder zu konsumieren. Ebenso ist die Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten sowie das Tragen entsprechender Kleidung untersagt.
3.9 Der Zutritt zur Liegenschaft unter Einfluss von Alkohol oder eines anderen Suchtmittels ist untersagt.
3.10 Das Verweilen im Objekt ist grundsätzlich nur zum bestimmungsgemäßen Zweck erlaubt, z.B. Erledigung eines Behördengangs. Auf dem Boden ist das Sitzen, Liegen und Schlafen nicht gestattet. Betteln ist verboten. Inline-Skaten, Skateboarden und vergleichbare lärmintensive Nutzungen sind in den Gebäuden und auf den Außenflächen grundsätzlich nicht gestattet.