Die Möglichkeiten der Unterstützung für Familien mit Kindern mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sind vielfältig. Für die Familien ist es allerdings eine große Herausforderung, sich einen Überblick über die verschiedenen Leistungen zu verschaffen.
Die Broschüre „Möglichkeiten der Unterstützung für Kinder und Familien – Wenn´s schwierig wird, steht Hilfe bereit“ aus der KSL-Schriftenreihe möchte hier Abhilfe schaffen. Sie erklärt in verständlicher Sprache, welche Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten es gibt und an welche Stellen sich Familien wenden können. Von A wie „Assistenz“ bis V wie „Verhinderungspflege“ werden alle Leistungen kurz und knapp vorgestellt und weitergehende Informationsquellen aufgelistet.
Die ursprüngliche Broschüre ist entstanden im Rahmen des Projekts: „BeWEGt – Wegbegleitende Beratung von Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen“ www.s-inn.net/pilotprojekte/bewegt (Öffnet in einem neuen Tab)
An diesem Projekt war die Bundesstadt Bonn beteiligt. Im Nachgang hat sich in Bonn eine Arbeitsgruppe „BeWEGt“ gegründet, die versucht die Erkenntnisse aus dem Projekt in der Praxis umzusetzen. Unter anderem wurde die von dem Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Detmold herausgegebene Broschüre mit den Angeboten, die es in Bonn gibt, konkretisiert.
Auch Familien mit Kindern, bei denen chronische Erkrankungen oder Behinderungen bereits länger bekannt sind, sowie Mitarbeitenden in Kita, Schule oder Kinderklinik, kann diese Broschüre vielleicht noch neue Informationen über mögliche Unterstützungsleistungen bieten.
Die Broschüre wird hier technisch barrierefrei als Onlineinhalt abgebildet, steht zudem als kostenloser PDF-Download zur Verfügung oder kann als Print-Version bestellt werden.
Bestellen Sie gerne über inklusionbonnde
Vorwort/Bonner Familienportal
Alle Kinder entwickeln ihre Kenntnisse und Fähigkeiten unterschiedlich schnell. Das zeigt sich zum Beispiel beim Sprechen oder Laufen. Je jünger die Kinder sind, desto größer können diese Unterschiede sein und sind nicht gleich ein Grund zur Sorge. Gerade im Zusammenspiel mit anderen Kindern lassen sich beim eigenen Kind schon mal Auffälligkeiten im Verhalten, Sprechen, Laufen, Toben oder Spielen erkennen.
Sind diese Auffälligkeiten auch nach längerer Zeit zu beobachten, sollten Sie sich hierüber zum Beispiel mit anderen Eltern, den Mitarbeitenden der Kita oder Ihrem*Ihrer Kinderärzt*in austauschen. Gemeinsam können Sie mithilfe der hier zusammengestellten Informationen schauen, ob und welche Hilfe für Ihr Kind vielleicht sinnvoll sein könnte, um es gut bei der Entwicklung in dieser Lebensphase zu unterstützen.
Auch für Familien mit Kindern, bei denen chronische Erkrankungen oder Beeinträchtigungen bereits bekannt sind, bietet diese Seite vielleicht noch neue Informationen über mögliche Unterstützungsangebote.
Bonner Familienportal
Als familienfreundliche Stadt unterstützen wir Sie, gemeinsam mit den vielen freien Trägern und Ehrenamtlichen, auf vielfältige Weie. Die zahlreichen Anlaufstellen in unserer Stadt bieten hier schnelle, konkrete und fachkompetente Informationen, Beratung, Begleitung und Entlastung an – egal, ob bei Alltagsfragen oder anderen Anliegen.
Ergänzend zu den hier zusammengestellten Informationen ist das Bonner Familienportal ein digitaler Wegweiser durch die vielfältigen Angebote, die für Familien mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 0 bis 18+ Jahren in Bonn zur Verügung stehen.
Frühe Hilfen
Frühe Hilfen haben das Ziel, Kindern eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen. Sie unterstützen Eltern und Kinder von Anfang an. Eltern können die Angebote wie zum Beispiel, Elternkurse und Beratungsangebote nutzen. Außerdem gibt es Angebote, bei denen Familien Unterstützung direkt zuhause bekommen. Die Angebote richten sich an Familien mit Kindern ab der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr. Sollten Sie sich unsicher fühlen oder in einer schwierigen Lebenssituation sein, können Sie sich für die „Frühen Hilfen“ an die Stadt wenden, in der Sie wohnen.
Durch den persönlichen Kontakt kann schnell ein passendes Unterstützungsangebot gefunden werden. Die Angebote der Frühen Hilfen sind kostenfrei.
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- Ort
Kontakt
Ort
Frühe Hilfen Bonn
Koordinierungsstelle
Breite Straße 76
53111 Bonn
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Ort
Caritasverband für die Stadt Bonn e.V.
Dyroffstraße 7
53113 Bonn
Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)
In Sozialpädiatrischen Zentren werden Kinder und Jugendliche medizinisch untersucht, betreut und behandelt. Hier arbeiten Ärzt*innen sowie Therapeut*innen, die Spezialist*innen für besondere Erkrankungen oder Auffälligkeiten sind. Eltern erhalten hier auch wichtige Hinweise zu weiteren Hilfen oder Behandlungsmöglichkeiten.
Für einen Termin in einem sozialpädiatrischen Zentrum wird eine Überweisung von einem*einer Kinderärzt*in benötigt. Die Kosten werden von der Krankenkasse bezahlt.
Nicht in jeder Stadt gibt es ein Sozialpädiatrisches Zentrum. Eine Übersicht, in der Sie nach dem nächsten SPZ suchen können, finden Sie auf www.dgspj.de (Öffnet in einem neuen Tab)
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Ort
Sozialpädiatrisches Zentrum am Uniklinikum Bonn
Gebäude 82
Venusberg-Campus 1
53127 Bonn
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Ort
Kinderneurologisches Zentrum
Gustav-Heinemann-Haus
Waldenburger Ring 46
53119 Bonn
Frühförderung
Frühförderung sind Hilfen für Kinder, die sich in bestimmten Bereichen langsamer entwickeln oder Auffälligkeiten zeigen. Die Frühförderung kann Kindern helfen, wenn sie in ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Entwicklung Unterstützung benötigen. Sie richtet sich an Kinder von der Geburt bis zur Einschulung. Beispiele für Frühförderung sind:
- Sprachförderung,
- Sehschule,
- Bewegungstherapie,
- Autismustherapie oder
- heilpädagogische Förderung.
Hierzu arbeiten in den Frühförderstellen verschiedene Therapeut*innen und Pädagog*innen zusammen, die mit den Kindern ein passendes Therapie- und Trainingsprogramm durchführen. Auch Eltern und Angehörige können Tipps zu Übungen mit den Kindern erhalten. Die Angebote der Frühförderung können nicht nur in den Frühförderstellen, sondern auch bei Ihnen zuhause oder in der Kita durchgeführt werden.
Um Frühförderung zu erhalten, sollten Sie sich an Ihren*Ihre Kinderärzt*in wenden oder sich direkt bei der Frühförderstelle beraten lassen. Dort kann geschaut werden, welche konkreten Hilfen in Frage kommen.
Eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter www.fruehfoerderstellen.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Kosten trägt die Kommune, in der Sie wohnen oder der überörtliche Eingliederungshilfeträger – in Nordrhein-Westfalen also der Landschaftsverband WestfalenLippe (LWL) oder der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Dort müssen Sie zunächst einen Antrag stellen.
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Ort
GMBiff Interdisziplinäre Frühförderung Bonn
Oxfordstraße 12-16
53111 Bonn
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- Ort
Kontakt
Ort
Frühfördernest
Rabinstraße 4
53111 Bonn
Therapien (sogenannte Heilmittel): Logopädie/Physiotherapie/Ergotherapie
Es gibt verschiedene Anbieter von Logopädie, Physiotherapie und Ergotherapie. In der Heilmittelerbringerliste (Öffnet in einem neuen Tab) können Sie nach Praxen suchen.
Für die folgenden Therapien benötigen Sie eine Verordnung eines*einer Kinderärzt*in. Die Therapie wird in der Regel in
niedergelassenen Praxen durchgeführt. Es besteht unter Umständen aber auch die Möglichkeit, dass die Therapeut*innen
in die Kita kommen. Die Kosten trägt die Krankenkasse. Diese Therapien können ebenso Teil der Frühförderung sein. Dann benötigen Sie keine gesonderte Verordnung.
Logopädie (Sprachförderung)
Logopäd*innen helfen Kindern dabei, das Sprechen und Hören zu üben und zu verbessern. Bei Schwierigkeiten, Wörter oder einzelne Laute auszusprechen, Sätze zu bilden oder fließend zu sprechen (wenn ein Kind stottert), kann die Logopädie helfen.
Vor der Behandlung sprechen die Logopäd*innen mit den Eltern und dem Kind. Sie prüfen, wie das Kind hört, atmet, schluckt und spricht. Dann stellen sie einen Behandlungsplan auf, bei dem auch die Eltern um Mithilfe gebeten werden.
Physiotherapie (Krankengymnastik)
Physiotherapeut*innen unterstützen die Kinder bei ihrer Bewegung, denn sie erkennen Veränderungen in der Bewegungsentwicklung
und helfen diese zu behandeln. Es werden zum Beispiel Muskel- oder Bewegungsübungen mit dem Kind durchgeführt, welche die Eltern auch zu Hause mit dem Kind machen können.
Ergotherapie (Handlungsfähigkeit im Alltag)
Ergotherapeut*innen helfen Kindern dabei, Alltagsfertigkeiten zu trainieren. Dafür werden spielerisch Bewegungsabläufe geschult, aber auch die Sinnes-Wahrnehmung und Aufmerksamkeitsspanne.
Ergotherapie kommt zum Einsatz bei Kindern, die zum Beispiel Schwierigkeiten mit dem Gleichgewicht, der Koordination oder der Konzentration haben.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Therapien, die gezielt für bestimmte Beeinträchtigungen eingesetzt werden können. Auf diese können wir in diesem Zusammenhang nicht weiter eingehen. Weitere Informationen können Sie möglicherweise bei Ihrem*Ihrer Kinderärzt*in, in einem SPZ oder über die Frühförderstelle erhalten.
Hilfsmittel/Problemfeld Zweitversorgung
Die Krankenkassen bezahlen Hilfsmittel, die erforderlich sind, um einer drohenden Erkrankung oder Behinderung vorzubeugen
oder eine bereits vorhandene Behinderung auszugleichen.
Häufig verordnete Hilfsmittel sind zum Beispiel:
- Sehhilfen,
- Hörhilfen und
- Inkontinenzhilfen (Windeln) oder auch
- Rollstühle.
Hilfsmittel können aber auch Spritzen und Inhalationsgeräte sein. Sie müssen von einem*einer Ärzt*in oder vom SPZ verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden.
Problemfeld Zweitversorgung
Hilfsmittel, die sowohl zu Hause als auch in Kita oder Schule benötigt werden, sollen im Regelfall hin- und hertransportiert werden. Das ist bei manchen Hilfsmitteln wie zum Beispiel einem Therapiestuhl schwierig. In diesen Fällen können Sie bei der Krankenkasse eine Zweitversorgung beantragen.
Pflegeversicherung
Wenn ein Kind dauerhaft pflegebedürftig ist, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Pflege. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst ein Antrag gestellt und der Pflegegrad des Kindes bestimmt werden. Er wird danach bestimmt, wie selbstständig das Kind ist und wie oft es Hilfe im Alltag braucht. Ob es zum Beispiel selbst essen, sich anziehen oder waschen kann. Der Pflegebedarf muss höher sein, als bei einem sonstigen Kind im gleichen Alter. Es gibt 5 Pflegegrade. Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegeversicherung einen festgelegten Betrag für die Pflege des Kindes. Einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrads stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Diese erreichen Sie über Ihre Krankenkasse. Der Antrag kann formlos per Telefon, Brief oder E-Mail gestellt werden.
Pflegeberatung
Wenn Eltern sich über eine Leistung der Pflegekasse für das Kind informieren möchten, das Kind bereits einen Pflegegrad hat oder ein Antrag gestellt wurde, haben Eltern Anspruch auf eine Pflegeberatung. Die Pflegeberatung sorgt dafür, dass die Eltern umfassend informiert sind und wenn nötig, Hilfe bekommen. Außerdem soll sie dafür sorgen, dass die Eltern von Unterstützungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel der Verhinderungspflege, erfahren. Die Pflegeberatung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wer Kinder ab dem Pflegegrad 2 zu Hause pflegt, muss eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen – bei Kindern mit den Pflegegraden 2 und 3 einmal im halben Jahr, bei Kindern mit den Pflegegraden 4 und 5 alle drei Monate. Wenn die Pflegeberatung nicht wie vorgesehen in Anspruch genommen wurde, kann es dazu kommen, dass die Pflegekasse die Leistungen kürzt.
Pflegesachleistung oder Pflegegeld
Ist das Kind in die Pflegegrade 2 bis 5 eingestuft, kann es entweder Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhalten. Pflegegeld bedeutet, dass die Eltern Geld für die Pflege des Kindes bekommen. Pflegesachleistung bedeutet, dass ein professioneller Pflegedienst die Pflege übernimmt und die Pflegeversicherung die Kosten dafür trägt. Diese Leistungen lassen sich auch kombinieren. Das heißt, für bestimmte Aufgaben lassen Sie einen Pflegedienst kommen und die sonstige Pflege übernehmen Sie selbst und erhalten dafür einen Teil des Pflegegeldes. Ist Ihr Kind in den Pflegegrad 1 eingestuft, bekommen Sie kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen.
Entlastungsbetrag
Familien mit einem pflegebedürftigen Kind mit Pflegegrad 1 bis 5 können einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro im Monat bekommen. Das Geld soll die Familien unterstützen, zum Beispiel durch eine Hilfe im Haushalt oder die Betreuung des pflegebedürftigen Kindes. Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausbezahlt. Die angefallenen Kosten müssen mit einer Rechnung nachgewiesen werden und werden dann von der Pflegekasse erstattet. Die Unterstützung kann nur mit einem dafür zugelassenen Dienst durchgeführt und abgerechnet werden. Es ist jedoch auch möglich, dass ein*eine Freund*in oder Nachbar*in an einer entsprechenden Schulung teilnimmt, um die Unterstützung über den Entlastungsbetrag abrechnen zu können.
Dienste, die Sie nutzen können, sowie weitere Informationen finden Sie unter: www.angebotsfinder.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Verhinderungspflege
Damit Eltern, die ihr Kind pflegen, auch einmal eine Auszeit nehmen können, gibt es die Verhinderungspflege. Die Pflegeversicherung zahlt für Kinder mit Pflegegrad 2 bis 5 für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr eine Ersatzpflege, wenn die Eltern wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen die Pflege nicht selbst leisten können.
Die Verhinderungspflege kann stunden-, tage- oder wochenweise in Anspruch genommen werden – so wie Sie es benötigen. Sie können eine Privatperson dafür beauftragen, sich um Ihr Kind zu kümmern oder zum Beispiel auch einen Familienunterstützenden Dienst (FUD) in Anspruch nehmen. Der zur Verfügung stehende Betrag der Verhinderungspflege kann mit dem Betrag der Kurzzeitpflege kombiniert und dadurch der Gesamtbetrag erhöht werden. Wenn Sie die Verhinderungspflege nutzen wollen, nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Pflegekasse auf.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege bedeutet, dass das Kind mit Erkrankung oder Behinderung für eine bestimmte Zeit in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung für Kinder mit Behinderungen versorgt wird. Das heißt, das Kind wohnt für einen bestimmten Zeitraum in der Einrichtung. Das kann zum Beispiel nötig sein, wenn die Pflegepersonen selbst erkrankt sind oder eine Auszeit benötigen. Voraussetzung ist, dass das Kind den Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 hat.
Der Anspruch ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Die Kurzzeitpflege kann mit der Verhinderungspflege kombiniert und der Gesamtbetrag dadurch erhöht werden. Wenn Sie die Kurzzeitpflege nutzen wollen, nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Pflegekasse auf.
Pflegehilfsmittel
Hilfsmittel in der Pflege sind zum Beispiel Pflegebetten oder Badewannenlifter. Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch darauf. Dafür muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Für Pflegehilfsmittel, die verbraucht werden, wie zum Beispiel Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für bis zu 40 Euro im Monat.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wenn Umbauten im Haus oder in der Wohnung notwendig sind, damit das Kind selbständiger leben kann oder den Eltern die Pflege des Kindes erleichtert wird, bezahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 bis 5 einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro je Maßnahme. Zum Beispiel kann der Bau einer Rampe oder der Einbau einer bodengleichen Dusche oder auch die Verbreiterung von Türen bezuschusst werden.
Hilfe zur Pflege
Reicht die Unterstützung der Pflegekasse und das eigene Einkommen oder Vermögen nicht für die Pflege des Kindes aus, kann ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ gestellt werden. Weitere Informationen zur „Hilfe zur Pflege“ erhalten Sie bei dem Sozialamt Ihrer Kommune.
Familienunterstützende Dienste
Familien mit einem Familienmitglied mit Behinderung können zusätzliche Unterstützung von einem Familienunterstützenden Dienst (FUD) bekommen. Manchmal heißen sie auch Familienentlastende Dienste (FED). Die Mitarbeiter*innen der Dienste unterstützen Menschen mit Behinderung und ihre Familien. Sie fördern und begleiten Menschen mit Behinderung bei ihren persönlichen Interessen, zu Hause oder bei Aktivitäten außer Haus. Familienunterstützende Dienste werden meist von den Wohlfahrtsverbänden oder Einrichtungen der Behindertenhilfe vor Ort angeboten.
Da es viele verschiedene Möglichkeiten gibt, wie diese Unterstützung finanziert werden kann, sollten Sie für eine Beratung direkt Kontakt zum Fachdienst Eingliederungshilfe aufnehmen.
- Kontakt
- Ort
Kontakt
Ort
Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn
Fachdienst Eingliederungshilfe
Ollenhauerstraße 1
53113 Bonn
Häusliche Kinderkrankenpflege
Die häusliche Kinderkrankenpflege ergänzt und unterstützt eine ärztliche Therapie. Sie begleitet das Kind in seinem täglichen Leben – beispielsweise zu Hause, in der Schule oder im Kindergarten. Eine sogenannte Behandlungspflege muss ärztlich verordnet werden und umfasst beispielsweise das Verabreichen von Medikamenten, Absaugen von Sekret, die Überwachung von Sauerstoffgabe oder auch die Messung von Blutzucker und Verabreichung von Insulin.
Die häusliche Kinderkrankenpflege wird in der Regel durch ambulante Pflegedienste erbracht. Die Kosten trägt die Krankenkasse.
- Kontakt
- Ort
Kontakt
Ort
Balthasar-Mobil
Robert-Koch-Straße 1
53115 Bonn
Sozialmedizinische Nachsorge
Nach der Geburt, nach einem Unfall oder auch bei einer schwerwiegenden akuten Erkrankung müssen Kinder manchmal im Krankenhaus von Fachkräften besonders gepflegt und versorgt werden. Wenn nach der Entlassung aus dem Krankenhaus die Pflege und Versorgung des Kindes immer noch besonders schwierig oder aufwändig ist, können Eltern sich durch die sozialmedizinische Nachsorge unterstützen lassen. Hierdurch soll der Übergang vom Krankenhaus nach Hause erleichtert werden. Die Pflegeprofis kommen zur Familie nach Hause und helfen, unterstützen und beraten die Eltern vor Ort.
Anspruch auf diese Leistung haben schwer kranke Kinder nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Reha. Oder auch Kinder, bei denen nach der Geburt eine Erkrankung, Behinderung oder „Auffälligkeit“ aufgetreten ist. Voraussetzung ist, dass das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. In besonders schweren Fällen haben Kinder (Jugendliche) auch bis zum 18. Lebensjahr einen Anspruch auf die sozialmedizinische Nachsorge.
Den Antrag stellt in der Regel der*die behandelnde Ärzt*in im Krankenhaus vor der Entlassung des Kindes nach Hause. Alternativ kann auch der*die Kinderärzt*in innerhalb von sechs Wochen nach der Entlassung eine entsprechende Verordnung ausstellen. Die Kosten trägt die Krankenkasse.
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- Ort
Kontakt
Ort
Bunter Kreis Rheinland
Im Mühlenbach 2 b
53127 Bonn
Selbsthilfegruppen
Eltern von Kindern mit bestimmten Erkrankungen oder Unterstützungsbedarfen treffen sich manchmal in Selbsthilfegruppen, um sich über ihre Erfahrungen auszutauschen. Hier können Sie Ihre Sorgen und Ängste mitteilen, Fragen stellen und wertvolle Tipps erhalten. Ob es in Ihrer Region eine passende Selbsthilfegruppe gibt, können Sie über die Selbsthilfe-Kontaktstelle in Ihrer Region erfahren.
- Kontakt
- Ort
Kontakt
Ort
Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn
Lotharstraße 95
53115 Bonn
Erziehungshilfen
Probleme in Familien entstehen zum Beispiel durch die Trennung der Eltern, durch Krankheit, Behinderung oder Arbeitslosigkeit. In so einer Situation können Eltern Hilfe beim Jugendamt bekommen. Das Jugendamt ist für alle Familienmitglieder da und versucht zu helfen – sowohl den Kindern, als auch den Eltern. Erste Beratung und die Vermittlung von Kontakten können Sie auch in den Familienzentren bekommen.
Erziehungsberatung/Familienberatung
Die Beratung in einer Erziehungsberatungsstelle ist persönlich, vertraulich und kostenfrei. Jeder kann sie in Anspruch nehmen ohne vorher einen Antrag zu stellen. Fachleute unterstützen Kinder und Eltern bei der Klärung und Bewältigung individueller und/oder familienbezogener Probleme. Die Beratungsstellen finden Sie bei den Wohlfahrtsverbänden oder bei der Kommune, in der Sie wohnen. Die Beratung kann vor Ort, per Telefon oder auch als Onlineberatung in Anspruch genommen werden.
- Kontakt
- Ort
Kontakt
Ort
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn
Oppelner Straße 130
53119 Bonn
- Kontakt
- Ort
Kontakt
Ort
Caritasverband für die Stadt Bonn e.V.
Familien- und Erziehungsberatungsstelle
Hans-Iwand-Straße 7
53113 Bonn
- Kontakt
- Ort
Kontakt
Ort
Evangelische Beratungsstelle für Erziehungs-, Jugend-, Ehe- und Lebensfrage
Adenauerallee 37
53113 Bonn
Eingliederungshilfe
Der Fachdienst Eingliederungshilfe ist Ansprechpartner für Beratung und Hilfen für Kinder und junge Menschen mit Behinderung.
Die Stadt Bonn ist in der Eingliederungshilfe Kostenträger für Leistungsberechtigte junge Menschen mit einer seelischen Behinderung gem. SGB VIII oder mit einer körperlichen, geistigen oder Sinnesbehinderung gem. SGB IX.
Insbesondere ist der Fachdienst zuständig für Inklusionsassistenzen an Schulen, Autismus-Therapien, Hilfsmittel, außerschulische Lerntherapien, Persönliches Budget, Assistenz im häuslichen Umfeld, Mobilitätshilfen, Heilpädagogische Tageseinrichtungen und im Einzelfall auch Leistungen analog zum SGB XI oder SGB XII, wie z.B. Kurzzeitpflege oder generell Hilfe zur Pflege.
Für die Eingliederungshilfe für behinderte junge Menschen im Heim, Kindern in Pflegefamilien und Erwachsene ist der Landschaftsverband Rheinland, hier Dezernat 7, zuständig und für Kinder ab Geburt bis zum Schuleintritt der Landschaftsverband Rheinland, hier Dezernat 4.
- Kontakt
- Ort
Kontakt
Ort
Fachdienst Eingliederungshilfe
Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn
Ollenhauerstraße 1
53113 Bonn
Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten
In der Kinder-Psychotherapie beschäftigen sich Kinderpsychotherapeut*innen vorrangig mit Verhaltensauffälligkeiten und Störungen der seelischen Entwicklung. Bevor eine Diagnose gestellt werden kann, führen Kinder- und Jugendtherapeut*innen zunächst Tests und Untersuchungen durch. Je nach gestellter Diagnose wird dann ein Behandlungsplan erstellt. In den meisten Fällen wird das soziale Umfeld und die Familie in die Therapie miteinbezogen.
Sollten Sie Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsstörungen bei Ihrem Kind beobachten, sprechen Sie zunächst mit Ihrem*Ihrer Kinderärzt*in, mit den Erzieher*innen Ihres Kindes oder wenden Sie sich an eine Familien- und Erziehungsberatungsstelle.
Unterstützung und Assistenz in der Kita
Benötigt ein Kind viel Unterstützung, um den Kindergartenalltag zu bewältigen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die dem Kind hierbei helfen. Zum Beispiel kann die Gruppengröße verkleinert werden oder die Fachkräfte können Stunden aufstocken oder es wird eine zusätzliche Betreuungskraft eingestellt.
Welche Unterstützung im Einzelfall benötigt wird, wird zuvor ausführlich besprochen und die erforderlichen Hilfen werden in einem individuellen Förder-/Teilhabeplan festgelegt. WICHTIG: Nehmen Sie noch vor der Anmeldung Ihres Kindes Kontakt zu den Mitarbeiter*innen des ausgewählten Kindergartens auf, damit genug Zeit für die notwendigen Vorbereitungen bleibt.
Die Kosten trägt die Kommune, in der Sie wohnen oder der überörtliche Eingliederungshilfeträger – in Nordrhein-Westfalen also der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) oder der Landschaftsverband Rheinland (LVR).
Allgemeine Informationen zu Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege:
- Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Ansprechpartner für Bonn insbesondere für Kinder mit Förderbedarf:
Fallmanagement Bonn
Telefon 0221 8094120
Herr von Rolf (zuständig für PLZ 53111-53115, 53173-53179)
Telefon 0221 80941121080
Frau Pfeil (zuständig für PLZ 53117, 53119)
Telefon 0221 8094183
Frau Kwapp (zuständig für PLZ 53123-53125, 53225-53229)
Telefon 0221 80947261075
Frau Linge (zuständig für PLZ 53121, 53127-53129)
Telefon 0221 80944643908
www.bthg.lvr.de (Öffnet in einem neuen Tab) - Familienbüro
Thomas-Mann-Straße 2-4
53111 Bonn
Telefon 0228 774070
familienbuerobonnde
Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung/-tagespflege:
Inklusive Kindertagespflege
- Netzwerk Kindertagespflege Bonn
Irmintrudisstraße 1 c
53111 Bonn
Telefon 0228 6296100
infonw-ktp-bonnde
Weitere Informationen zur Kindertagespflege:
Schwerbehindertenausweis
Ein Schwerbehindertenausweis ist die amtliche Anerkennung einer Schwerbehinderung. Das bedeutet, dass die Person einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr hat. Den Grad der Behinderung prüfen Gutachter*innen der Kommune oder des Kreises, in dem sie wohnt. Dort wird auch der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt. Einen Schwerbehindertenausweis können Sie unabhängig vom Alter Ihres Kindes beantragen.
Durch den Schwerbehindertenausweis erhalten Sie und Ihr Kind Vergünstigungen (Nachteilsausgleich).
- Zum Beispiel Finanzen: Steuerfreibeträge, Mehrbedarfe bei der Grundsicherung und Sozialgeld.
- Zum Beispiel in der Freizeit: Ermäßigungen in Bus und Bahn, vergünstigte Eintritte für Zoo und Museum.
Genauere Informationen über die Beantragung, Nachteilsausgleiche und die Merkzeichen finden Sie unter www.schwerbehindertenausweis.de (Öffnet in einem neuen Tab)
- Kontakt
- Ort
Kontakt
Ort
Amt für Soziales und Wohnen
Fachstelle für Menschen mit Behinderung
Zeppelinstraße 7 a
53177 Bonn
Übergang vom Kindergarten in die Schule
Anmeldung in der Grundschule
Kinder werden in dem Jahr schulpflichtig, in welchem sie bis zum 30. September einschließlich 6 Jahre alt werden. Das Schulamt in Ihrer Stadt verschickt dann automatisch eine Benachrichtigung über die bevorstehende Schulanmeldung an einer Schule in Ihrer Nähe sowie ein Anmeldeformular. Der Anmeldetermin ist in der Regel Anfang November. Bei der Anmeldung sollten bereits bekannte Erkrankungen oder Auffälligkeiten und bisherige Hilfen, die das Kind bereits erhalten hat, mitgeteilt und besprochen werden. Hilfreich könnte sein, hier Berichte der Kita, der Frühförderstelle, Therapie- und Arztberichte vorzulegen. Bei Bedarf wird dann gemeinsam mit den Eltern für das Kind ein Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gestellt. Dabei soll festgestellt werden, ob das Kind besondere Hilfen beim Lernen und beim Schulbesuch benötigt. Die Schule teilt dem Schulamt einen möglichen Bedarf mit, welcher dann bei einer schulärztlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt überprüft wird. Bei der Untersuchung werden die körperliche Entwicklung und die Leistungsfähigkeit überprüft. In dem Gutachten werden dann ein oder mehrere Förderschwerpunkte festgelegt, in denen das Kind eine zusätzliche Unterstützung erhält. Sie erhalten auch eine Empfehlung für Schulen, in denen diese zusätzliche Unterstützung angeboten werden kann.
Diese sonderpädagogische Förderung findet in NRW in der Regel in der allgemeinen Schule, also einer Grundschule in Ihrer Nähe, statt. Über die Aufnahme, freie Plätze und die genaue Umsetzung der Förderung im Schulalltag informieren Sie sich am besten direkt bei den entsprechenden Schulen vor Ort. Sie können alternativ eine spezielle Förderschule wählen, wenn Sie diese für geeigneter halten.
Informationen zur Schulanmeldung
- Kontakt
- Ort
Kontakt
Ort
Schulamt
Sankt Augustiner Straße 86
53225 Bonn
Informationen zu den Schulen und Schulformen, wie z. B. Förderschulen:
Beratung für Eltern von Schüler*innen mit besonderem Förderbedarf:
- Kontakt
- Ort
Kontakt
Ort
Inklusionsbüro
Sankt Augustiner Straße 86
53225 Bonn
Schulassistenz
Für die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Schule wird eine Vielzahl von Begriffen verwendet. Besonders häufig wird „Schulassistenz“, „Schulbegleitung“ oder „Integrationshelfer*in“ verwendet.
Die Schulassistenz begleitet den*die Schüler*in für einen Teil des Unterrichts oder auch während der gesamten Unterrichtszeit, um Hilfestellungen zu geben und die individuellen Einschränkungen auszugleichen (zum Beispiel: Arbeitsmaterialien anreichen oder Aufgaben strukturieren). Die Schulassistenz kann auch pflegerische Tätigkeiten übernehmen (zum Beispiel: zur Toilette begleiten). Die Schulassistenz übernimmt jedoch nicht die Vermittlung von Unterrichtsinhalten – hierfür sind allein die Lehrer*innen verantwortlich.
Die Unterstützung durch Schulassistent*innen ist in allen Schulformen möglich. Ziel ist es, auch Schüler*innen mit Einschränkungen eine Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen. Da der*die Schüler*in einen rechtlichen Anspruch auf diese Unterstützung hat, stellen die Eltern einen Antrag beim zuständigen Leistungsträger. Dies kann die Kommune oder ein überörtlicher Eingliederungshilfeträger sein. Die Kommune, in der Sie wohnen, sollte Ihnen hierzu Auskunft geben können
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Kontakt
Ort
Fachdienst Eingliederungshilfe
Ollenhauerstraße 1
53113 Bonn
Beratungs-,/Anlaufstellen/Links/weiterführende Broschüren
Familienzentren
Die Leitidee der Familienzentren ist es, Familien eine verlässliche Anlaufstelle für Alltagsfragen in Ihrem Stadtteil zu bieten. Sie sind in der Regel Kindertagestätten, in denen verschiedene Leistungen zusammenlaufen, die Kinder individuell fördern sowie Familien umfassend beraten und unterstützen. Ziel ist es, Bildung, Erziehung und Betreuung als Aufgabe der Kita mit den Angeboten der Beratung und Hilfe für Familien zusammenzuführen.
Unter folgendem Link finden Sie ein Familienzentrum in Ihrer Nähe: www.kitafinder.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab)
KoKoBe
Die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) sind wichtige Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Rheinland. Die Beratungstellen sind im gesamten Rheinland verteilt. Die Beratung ist kostenlos. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) finanziert die Fachkräfte. Vor Ort werden die Beratungsangebote von regionalen Organisationen getragen, die im Bereich der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen tätig sind.
Weitere Informationen und Adressen finden Sie unter: www.lvr.de (Öffnet in einem neuen Tab)
EUTBs
Seit 2018 gibt es ein besonderes Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige: die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (Abkürzung: EUTB). Hier können Sie Fragen stellen und sich beraten lassen. Die Beratung ist kostenfrei und unabhängig von Krankenkassen, Versicherungen und Behörden.
Die Berater vor Ort geben Auskunft über Teilhabe-Leistungen und können bei der Antragsstellung helfen. Die nächstgelegene Beratunggstelle finden Sie unter www.teilhabeberatung.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Beratungsstellen
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- Ort
Kontakt
Ort
Gesundheitsamt
Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung
Welschnonnenstraße 2
53111 Bonn
- Kontakt
- Ort
Kontakt
Ort
Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.
Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn
Oppelner Straße 130
53119 Bonn
- Kontakt
- Ort
Kontakt
Ort
Gemeinsam leben - gemeinsam lernen Bonn e.V.
Simrockallee 2
53173 Bonn
- Kontakt
- Ort
Kontakt
Ort
BOOFE - Beratungsstelle für chronisch kranke und beeinträchtigte Kinder und ihre Familien
Im Mühlenbach 2 b
53127 Bonn
Hilfreiche Links
- Frühe Hilfen: http://www.elternsein.info/fruehe-hilfen/was-sind-fruehe-hilfen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Übersicht sozialpädiatrische Zentren (SPZ) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Frühförderstellen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Frühförderung beim LVR (Öffnet in einem neuen Tab)
- Frühförderung beim LWL (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen und Adressen zur Pflegeversicherung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (Öffnet in einem neuen Tab)
- Pflegende Angehörige/pflegebefürftige Kinder (Öffnet in einem neuen Tab)
- Kinderpflegenetzwerk (Öffnet in einem neuen Tab)
- Selbsthilfegruppen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Koordination für die Selbsthilfe-Unterstützung NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- BKE-Familienberatung (Beratungsstellensuche, Online-Beratung, Chats und Foren) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen über die Beantragung und die Merkzeichen des Schwerbehindertenausweises (Öffnet in einem neuen Tab)
- Youtube-Erklärvideo zum Schwerbehindertenausweis (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen, Rat und Adressen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige (Öffnet in einem neuen Tab)
- Fragen rund um Einschulung und Schulassistenz und Inklusion in der Schule (Öffnet in einem neuen Tab)
- Online-Forum für Eltern von besonderen Kindern (Öffnet in einem neuen Tab)
Ratgeber/Broschüren
- „Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt es“: Ratgeber des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (Öffnet in einem neuen Tab)
- „Elementar wichtig“ – Broschüre des Landschaftsverband Rheinland über die Leistungen für Kinder mit (drohenden) Behinderungen bis zum Schuleintritt (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontaktdaten
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Ort
Inklusionsbüro der Bundesstadt Bonn
Berliner Platz 2
Bonn
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Ort
Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Detmold (KSL Detmold)
Jöllenbecker Straße 165
33613 Bielefeld