Hintergrund ist ein Bürgerantrag sowie ein entsprechender Beschluss der Bezirksvertretung Hardtberg vom 24. Januar 2023. Ziel ist es, die Trainings- und Spielbedingungen für den VfL Lengsdorf 1972 langfristig zu verbessern und die Sportanlage für eine intensivere Nutzung – auch durch andere Vereine und den Schulsport – verfügbar zu machen.
Die derzeitige Anlage wurde 2017 aus Vereinsmitteln in Eigenleistung von einem Tennenplatz in einen Naturrasenplatz umgebaut. Doch die Lage im Schatten des Kreuzbergs führt regelmäßig zu Staunässe, und in Trockenzeiten fehlt es an einer Bewässerungslösung. Der Zustand des Spielfeldes hat sich dadurch kontinuierlich verschlechtert und die Nutzbarkeit für den Verein eingeschränkt.
Kunstrasen als nachhaltige Lösung
Ein Kunstrasenplatz bietet im Vergleich zum Naturrasen eine deutlich höhere Nutzungsdauer – rund 2.000 bis 2.500 Stunden im Jahr gegenüber etwa 400 bis 800 Stunden bei natürlichem Rasen. Dies ermöglicht dem VfL Lengsdorf neue sportliche Perspektiven und stärkt den Verein in seiner sozialen und integrativen Funktion im Stadtteil. Geplant ist, den Platz auf die Regelgröße von 90 mal 60 Meter anzupassen. Zudem sieht die Sportverwaltung die Möglichkeit auf der Sportfläche zukünftig auch wieder Schulsport für die nahe gelegene Kreuzbergschule anbieten zu können.
Da sich die Sportanlage im Landschaftsschutzgebiet befindet, ist eine naturschutzrechtliche Befreiung erforderlich. Ein landschaftspflegerischer Begleitplan sowie ein Artenschutzgutachten wurden bereits 2024 erstellt. Die Gutachten bescheinigen, dass die Eingriffe in Natur und Landschaft durch geeignete Maßnahmen – wie etwa Bauzeitenregelungen und ökologische Kompensationen – ausgeglichen werden können.
Ausblick und Finanzierung
Die voraussichtlichen Baukosten für den Umbau belaufen sich auf 863.000 Euro, hinzu kommen Planungskosten von etwa 145.000 Euro. Die Planungsmittel sind im investiven Haushalt des Sport- und Bäderamtes bereits vorgesehen. Die Investitionsmittel werden für den Doppelhaushalt 2027/2028 angemeldet. Die Ausschreibung der Planungsleistungen erfolgt nach Genehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierung.