Der Rat stimmte jetzt zu, dass die Verwaltung den Bau einer neuen Kindertagesstätte in Friesdorf (Stadtbezirk Bad Godesberg) plant. Auf einem städtischen Grundstück am Verbindungspfad Margaretenstraße/Kochgäßchen soll eine viergruppige Kita entstehen. Ein Teil der angrenzenden Liegewiese des Freibads Friesdorf wird für das Außengelände der neuen Kita genutzt. Die neue Einrichtung soll Ersatz sein für die Kita Annaberger Straße. Diese ist nur zweigruppig angelegt und nicht mehr ausreichend, zudem liegt das Außengelände nicht direkt am Gebäude. Der Neubau wird viergruppig geplant.
Mit der Nutzung eines Teils der Flächen des Freibades Friesdorf gehen einige Rahmenbedingungen einher. So wird die Stadt Bonn die Platanen auf der Liegefläche des Freibads erhalten und ein neues Beachvolleyball-Feld als Ersatz für die wegfallende Ballspielfläche einrichten. Ebenso bleibt der Bolzplatz an der Margaretenstraße/Ecke Verbindungspfad. Eventuell ändert sich der Zuschnitt ein wenig. Auch die Grabelandflächen bleiben zum Schutz der dort angesiedelten, verpachteten Kleingärten und der Vegetation erhalten. Für die Servatiusschule hält die Stadt Bonn schulnahe Flächen für einen Mensa-Neubau vor.
Mit diesen Rahmenbedingungen kommt die Stadt Bonn verschiedenen Interessengruppen entgegen, die Vorbehalte gegen eine ursprünglich noch anders zugeschnittene Planung hatten. Die Verwaltung hatte daraufhin die Planung überarbeitet. Neben den vorgenannten Anpassungen wird die neue Kita nun viergruppig statt sechsgruppig, wie ursprünglich geplant.
Der Baukörper der neuen Kita soll im Wesentlichen auf dem städtischen Gelände positioniert werden, das Außenspielgelände erstreckt sich dann im hinteren Bereich der Liegewiese über eine Fläche von rund 1.600 Quadratmetern. Mit dem Bauprojekt soll zum einen der Kindergarten Annaberger Straße langfristig gesichert werden. Gleichzeitig können die bisherigen Räumlichkeiten der Bestandskita wieder von der Servatiusschule genutzt werden, die so zusätzliche Schul- und OGS-Plätze für eine Dreizügigkeit entwickeln kann.
Die Realisierung des Kita-Bau steht unter dem Vorbehalt der planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit und der Zustimmung des Landesjugendamtes zum Raumkonzept für einen viergruppigen Kita-Neubau.