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Bundesstadt Bonn

Muffendorfs historischer Ortskern soll geschützt werden

Die Bundesstadt Bonn möchte für den historischen Ortskern von Muffendorf eine Denkmalbereichssatzung erlassen. Der Stadtrat hat am 8. Mai 2025 den Aufstellungsbeschluss neu gefasst und die öffentliche Auslegung beschlossen. Der Satzungsentwurf samt zugehöriger Unterlagen wird für einen Monat öffentlich ausgelegt.

Der Ortskern von Muffendorf im Stadtbezirk Bad Godesberg ist historisch und gestalterisch von hoher Bedeutung und besonders wertvoll. Er zeichnet sich in besonderer Weise durch seine historisch gewachsene Ortsstruktur, eine homogene Bebauung und ein sehr stimmiges, historisch aussagekräftiges Ortsbild aus. Die durch die Topografie geprägte Ortsstruktur mit der Muffendorfer Hauptstraße als städtebauliches Rückgrat sowie die hohe Dichte erhaltener Baudenkmale spiegeln dabei besonders anschaulich die Entwicklung des Straßendorfes am Rhein wider.  Die Besonderheit des Ortskerns von Muffendorf wird von vielen Menschen geschätzt und soll in Zukunft noch besser geschützt werden. 

Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss von April 2024, der mit dem aktuellen Beschluss außer Kraft tritt, werden zwei kleine Flächen aus dem Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung ausgeklammert: einmal südlich des Friedhofs bzw. der Lyngsbergstraße und zum anderen an der südöstlichen Grenze der Parkanlage der Kommende. Die Grundstücke in der Bürvigstraße Nr. 28 bis einschließlich Nr. 54 sowie um das Grundstück Klosterbergstraße 105 werden in den Geltungsbereich aufgenommen.

Mit der Erarbeitung der Denkmalbereichssatzung und eines Handbuches mit denkmalpflegerischen Erläuterungen zum Umgang mit der Denkmalbereichssatzung wurde das Büro „STADTGUUT“ aus Bochum beauftragt. Es hat den Satzungsentwurf in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde und dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) erarbeitet. Zuvor waren im Oktober 2023 bereits alle Hauseigentümer*innen, Erbbauberechtigten sowie Anwohner* im und im Umfeld des historischen Ortskerns von Muffendorf zu einer Informationsveranstaltung eingeladen worden.

Der Satzungsentwurf wird im nächsten Schritt für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Stadtverwaltung wird die Öffentlichkeit informieren. Nach Würdigung und ggfls. Einarbeitung der in dem Zeitraum eingereichten Beiträge in den Satzungsentwurf und einer Erörterung der überarbeiteten Fassung mit dem LVR-ADR folgt nach Abwägung aller eingebrachten Belange die Vorlage zum Satzungsbeschluss für den Rat der Stadt Bonn. Nach Beschlussfassung ist eine Genehmigung der Satzung durch die Bezirksregierung Köln erforderlich.