Das Land NRW hat die Stadt Bonn - wie jede andere Kommune - verpflichtet, diese so genannten Kalibrierungen regelmäßig vorzunehmen. Daher finden diese einmal im Jahr statt. Folgende Bereiche sind im Jahr 2024 in dem angegebenen Zeitraum zwischen 21. August und 11. Oktober von den Kalibrierungsarbeiten betroffen:
- Am Güsgensberg (Stadtbezirk Bad Godesberg)
- Karl-Lambertz-Straße (Stadtbezirk Beuel)
- Herzogsfreudenweg (Stadtbezirk Bonn)
- Friedrich-Wilhelm-Straße (Stadtbezirk Bonn)
- Johanniterstraße (Stadtbezirk Bonn)
- Eduard-Otto-Straße (Stadtbezirk Bonn)
- Burbacher Straße (Stadtbezirk Bonn)
- Hausdorffstraße (Stadtbezirk Bonn)
- Wolterstraße (Stadtbezirk Bonn)
- Weidengarten (Stadtbezirk Bonn)
Aus betrieblichen und witterungsbedingten Gründen können keine genauen Zeitangaben zu den Kalibrierungen gemacht werden. Das Tiefbauamt bittet um Verständnis.
Keller müssen grundsätzlich vor Rückstau gesichert sein
Aufgrund der Kalibrierung kommt es zu einem Rückstau im angeschlossenen Kanalsystem. Dies entspricht dem normalen Betriebszustand eines Kanalnetzes bei starken Regenfällen. Bei ausreichender Sicherung des Kellers oder tiefer liegender Räume vor Rückstau aus dem Kanalnetz ist ein Eindringen von Wasser jedoch nicht möglich.
Sanitärfachunternehmen zu Rate ziehen
Da die Schäden bei Kellerüberflutungen beträchtlich sein könnten, sind die Hauseigentümer nach der städtischen Entwässerungssatzung grundsätzlich dazu verpflichtet, alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene (Straßen- oder Geländeoberkante) zu sichern. Sofern ein Haus nicht über entsprechende Schutzvorrichtungen verfügt, rät die Stadt den Eigentümer*innen, sich an ein örtliches Sanitärfachunternehmen zu wenden. Dort ist zu erfahren, wie man sich wirkungsvoll gegen Rückstau aus dem Kanalnetz schützen kann oder ob vorhandene Einrichtungen ausreichend bzw. nicht ausreichend sind.