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Bundesstadt Bonn

Gesetzliche Änderung bei der Ausweisbeantragung zum 1. Mai 2025

Ab dem Stichtag Donnerstag, 1. Mai 2025, werden Fotos bei den Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden ausschließlich in digitaler Form akzeptiert. Dies dient der Sicherheit und der Qualitätssicherung.

Die Stadt Bonn macht darauf aufmerksam, dass das Bundesministerium des Inneren und für Heimat von 1. Mai 2025 an die direkte digitale Übermittlung von Lichtbildern zur Ausweiserstellung vorschreibt. Das Dienstleistungszentrum im Stadthaus und den Bezirksrathäusern sowie die Ausländerbehörde der Bundesstadt Bonn stellen ihren Service rechtzeitig um. Biometrische Lichtbilder können Bürger*innen vor Ort und unmittelbar vor der Antragstellung zusammen mit Fingerabdrücken und Unterschrift an den bereitgestellten Selbsterfassungsterminals erstellen lassen. Die Gebühr pro Lichtbild beträgt sechs Euro. Die Bundesstadt Bonn weist darauf hin, dass diese Möglichkeit aufgrund der Beschaffenheit der Selbsterfassungsterminals für Säuglinge und Kleinkinder bis sechs Jahre nur eingeschränkt – aufgrund der Höhe der Terminals – zur Verfügung steht. 

Unabhängig davon können digitale Passbilder von gewerblichen Fotograf*innen aufgenommen werden, sofern sich diese für die Nutzung der neuen Technologie bei zertifizierten Anbietern haben registrieren lassen. Aktuell bietet neben einer Drogeriekette auch der Fotofachverband „Ringfoto“ eine zertifizierte Cloudlösung an. 

Im Rahmen dieses Services erhalten die Kund*innen im Anschluss an die Fotodienstleistung einen Data-Matrix-Code (ähnlich einem QR-Code), der bei der Antragsstellung vorgelegt wird. Das auf diese Weise erstellte digitale Passbild ist deutschlandweit und mehrfach innerhalb von sechs Monaten für hoheitliche Dokumente nutzbar. 

Mit diesem Verfahren wird das Foto ohne Qualitätsverlust verarbeitet, die Digitalisierung gestärkt und zugleich eine höhere Sicherheit der Bilddaten gewährleistet. Eine Verwendung papierbasierter Passbilder für hoheitliche Ausweisdokumente ist nur noch bis Mittwoch, 30. April 2025, zulässig.

Bürger*innen können sich beispielsweise unter  https://ringfoto.de/fotofachhaendler (Öffnet in einem neuen Tab) oder  https://alfo-passbild.com/ (Öffnet in einem neuen Tab) informieren, welche Fotofachgeschäfte sich an dem geforderten cloudbasierten Verfahren beteiligen.

Keine Veränderungen bei Führerschein, Fahrerkarte und Fahrerqualifizierungsnachweis

Die Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde (Führerschein, Fahrerkarte und Fahrerqualifizierungsnachweis, internationaler Führerschein) sind von dieser Änderung nicht betroffen. Bei diesen Dokumenten können weiterhin papierbasierte Fotos verwendet werden, ebenso wie Bilder, die über die Selbsterfassungsterminals aufgenommen werden. Der internationale Führerschein erfordert weiterhin die Vorlage eines biometrischen Passbildes in Papierform.