• Neuigkeiten
Teilhabeempfehlungen für eine inklusive Kultur
Im Sommer 2021 haben der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der Deutsche Kulturrat eine erste gemeinsame Veranstaltung zur inklusiven Kultur initiiert, um herauszufinden, wie es um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bestellt ist. Es folgten eine Reihe von Werkstattgesprächen, aus denen Teilhabeempfehlungen hervorgegangen sind. Auf der Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen stehen die Teilhabeempfehlungen für eine inklusive Kultur in Alltags- und Gebärdensprache sowie in Leichter Sprache kostenfrei zum Download zur Verfügung. Sie adressieren zentrale Themen wie Barrierefreiheit, Kulturelle Bildung und den Arbeitsmarkt im Kulturbereich.
• Preise, Residenzen und Wettbewerbe
Bonner Graffiti-Wettbewerb zum Thema „Bonn – Stadt – Heimat. Gestern – heute – morgen“
Stadtentwicklung und Stadtplanung entstehen heute, anders als noch in der Vergangenheit, in gemeinschaftlichen Prozessen. Im Austausch zwischen Politik, Verwaltung und Bürger*innen werden Ideen und Konzepte für die Städte von morgen entwickelt. Dabei gilt es wichtigen Themen, wie beispielsweise Nachhaltigkeit, Klimawandel oder Zuwanderung, unter Berücksichtigung sozialer und finanzieller Aspekte zu begegnen – damit die Städte von heute auch in der Zukunft lebenswert bleiben. Im September 2024 begann beispielsweise die umfangreiche Umgestaltung des Bonner Rheinufers. Der erste Bauabschnitt befindet sich am Alten Zoll, direkt an der „Hall of Fame Königshof“, der legalen Graffitiwand am Brassertufer. Von hier ausgehend wird die Rheinuferpromenade bis 2026 umgestaltet – unter anderem entsiegelt, begrünt und zukunftsfähig gemacht.
Was macht für uns heute eine Stadt aus? Eine Heimat? Bonn? Welche Wegmarken stechen hervor und sind nicht mehr wegzudenken? Wie war das römische Bonna, das kurfürstliche Bonn des 18. Jahrhunderts oder die Bundeshauptstadt? Wie sieht das Bonn der Zukunft aus? Grün, ohne motorisierten Verkehr und ohne Stadthaus? Wie stellen Künstler*innen sich eine Stadt und/oder Heimat in Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft vor? All diese Fragen können und sollen im Rahmen eines Wettbewerbs für die legale Graffitiwand „Hall of Fame Königshof“ beantwortet werden.
Bewerbungsfristende ist Sonntag, der 9. Februar 2025.
Bonner Heimat-Preis 2025
Die Bundesstadt Bonn nimmt auch 2025 wieder am Förderprogramm der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter dem Titel „Starke Heimat Nordrhein-Westfalen“ teil und verleiht einen Heimat-Preis. Unter dem Motto „Der Heimat-Preis: Ehrenamtliches Engagement sichtbar machen“ schreibt die Landesregierung ein Preisgeld von 15.000 Euro für teilnehmende Städte aus, die ihr lokales, bürgerschaftliches Engagement besonders ehren möchten. Es können bis zu drei Preisträger*innen ausgezeichnet werden. Diese vier Bereiche kommen für eine Ehrung eines Engagements in Frage: Bonn als Stadt der Vereinten Nationen, Heimat für Menschen aus aller Welt; nachhaltige Natur- und Landschaftspflege; Stadt- und Kulturgeschichte; Stadtgesellschaften, die die lokale Identität stärken und Menschen miteinander verbinden.
Bewerbungen und Vorschläge können bis einschließlich 23. Februar 2025 eingereicht werden.
Urban Arts Residenzen
Die Urban-Arts-Sparte am Theater Oberhausen vergibt für das kommende PottClash Festival insgesamt drei Residenzen an Künstler*innen der Urban Arts mit dem Schwerpunkt Tanz und Performance. Vom 27. April bis 2. Mai 2025 arbeiten die drei ausgewählten Residenzen an ihren eingereichten Konzepten in den Räumlichkeiten des Theaters Oberhausen. Voraussetzung ist der konzeptionelle Bezug zur urbanen Kunst und Kultur und das Einbinden von zwei Tänzer*innen aus dem Ensemble des Theaters. Jede Residenz kann neben den zwei Tänzer*innen aus dem Urban-Arts-Ensemble auch eigene Tänzer*innen, Performer*innen, Musiker*innen oder weitere urbane Künstler*innen miteinbeziehen. Am letzten Tag der Residenzwoche werden im Rahmen der creative night beim PottClash Festival am 2. Mai 2025 die Ergebnisse auf der Bühne des Studios präsentiert.
Der Bewerbungszeitraum endet am 17. Februar 2025. Die drei ausgewählten Residenzen werden Ende Februar bekannt gegeben und mit 1.500 Euro pro Residenz unterstützt.
• Fördermöglichkeiten
NRW-Landesprogramm „Kultur und Schule 2025/26“
Künstlerisches Schaffen und kulturelle Bildung sind wichtig für die Entwicklung von jungen Menschen. Daher fördert die Landesregierung NRW diese bereits seit dem Schuljahr 2006/2007 mit dem Programm „Kultur und Schule“. Es richtet sich an Schulen und Künstler*innen sowie an Mitarbeitende von Kulturinstituten und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Sie sind aufgefordert gemeinsam Projektvorschläge zu entwickeln, die die Kreativität der Schüler*innen fördern und das schulische Lernen über ein Schuljahr ergänzen.
Die Antragsfrist endet am 31. März 2025.
Bonner Spendenparlament
Für die 33. Parlamentssitzung schreibt das Bonner Spendenparlament Fördergelder von insgesamt 35.000 Euro für die Umsetzung von sozialen, ökologischen und digitalen Projekten von Bonner Vereinen aus. Mit diesem Betrag sollen Projekte in folgenden Schwerpunkten unterstützt werden: Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen und Verbesserung der Lebensqualität in Bonn, Seniorenarbeit, Angebote und Hilfestellungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, digitale Konzepte, Bildungsprojekte sowie Ökologie und Umweltbildung.
Projektanträge können bis 14. Februar eingereicht werden.
Infrastrukturförderung der Initiative Musik
Mit der Infrastrukturförderung unterstützt die Initiative Musik Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen schaffen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland. Im Fokus stehen zudem Aufbau und Stärkung von regionalen Fördereinrichtungen für die Popularmusik in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen. Gefördert werden unter anderem Aktivitäten, die in Zusammenarbeit mit regionalen oder bundesweiten Akteur*innen der Musikbranche umgesetzt werden und die Professionalisierung von Angeboten und Strukturen der Musikszene in Deutschland vorantreiben und fördern; Mentoring und Workshops, Austauschformate, Kommunikationsforen oder Onlinebörsen, Wissen schaffende und vermittelnde Aktivitäten, Studien, Evaluationen und Marktuntersuchungen, Maßnahmen zur Entwicklung von Strukturen zur Verbesserung der Chancengleichheit oder Aktivitäten und Projekte, die die Nachhaltigkeit der Musikwirtschaft in Deutschland fördern.
Die Bewerbungsfrist endet am 17. Februar 2025, 18 Uhr.
Förderprogramm „Dialog fördern – Demokratie stärken“ der Deutsche Bahn Stiftung
Zusammenhalt ist in einer pluralistischen Gesellschaft nicht selbstverständlich. Dieser muss gestaltet und erfahrbar gemacht werden. Die Deutsche Bahn Stiftung schafft Verbindungen und überwindet Grenzen zwischen Menschen aus unterschiedlichen Teilen der Gesellschaft. Sie setzt sich ein für Vielfalt, ein friedliches Miteinander, Respekt und Toleranz. Mit der Ausschreibung „Dialog fördern – Demokratie stärken“ knüpft sie an die Ausschreibung des Vorjahres („Demokratie stärken“) an und schärft den Fokus. Unter dem Leitgedanken „Verstehen ohne einverstanden zu sein" fördert die Stiftung 2025 gemeinnützige Organisationen, die Menschen mit unterschiedlichen politischen Einstellungen, Erfahrungen und Zielen zusammenbringen. Ziel ist es, einen gleichberechtigten Dialog zu ermöglichen und Bürger*innen zu demokratischer Mitverantwortung zu motivieren.
Bewerbungen sind noch bis 28. Februar 2025 möglich.
Regionale Kulturförderung des LVR
Mit der Regionalen Kulturförderung fördert der Landschaftsverband Rheinland kulturelle Projekte im Rheinland, die das materielle wie immaterielle kulturelle Erbe im Rheinland, die kulturelle Vielfalt und die Infrastruktur nachhaltig bewahren und stärken sowie sicht- und erlebbar machen. Hierfür stellt der LVR jährlich den Kulturinstitutionen und Akteur*innen aus allen Sparten auf Antragstellung projektbezogene Fördergelder zur Verfügung.
Anträge können noch bis zum 28. Februar bei den zuständigen Mitgliedskörperschaften des LVR eingereicht werden. Für die Stadt Bonn ist das Kulturamt zuständig.
Temporäre Schutzaufenthalte für gefährdete Künstler*innen und Kulturtätige
Mit dem Förderprogramm „Temporäre Schutzaufenthalte für gefährdete Künstler*innen und Kulturtätige an Kultureinrichtungen in Deutschland“ der Martin Roth-Initiative werden kulturelle Einrichtungen (Gastorganisationen) in Deutschland befähigt, gefährdete Künstler*innen und Kulturtätige temporär aufzunehmen und ihnen eine Fortführung ihrer Arbeit in einem sicheren Kontext zu ermöglichen. Die Bewerbung erfolgt im Tandem zwischen den Künstler*innen und Kulturtätigen sowie den Gastorganisationen. Die Förderung beinhaltet neben einem monatlichen Stipendium Projektmittel unter anderem zur Unterstützung der künstlerischen/kulturellen Arbeit.
Antragsfrist ist der 28. Februar 2025, 23:59 Uhr (MEZ).
Förderprogramme des Fonds Darstellende Künste
Der Fonds Darstellende Künste fördert seit über 30 Jahren als einer der sechs Bundeskulturförderfonds die Kunst- und Kulturlandschaft der Bundesrepublik mit besonderem Schwerpunkt auf die Beförderung der Freien Darstellenden Künste. Im März 2025 enden gleich vier Antragsfristen: Die Wiederaufnahmeförderung am 11. März, die Netzwerkförderung am 31. März und die beiden Programme der kulturellen Bildung, Global Village Kids Digital und Global Village Kids Ländlich, jeweils am 1. März.
Förderprogramm „Übermorgen“ der Kulturstiftung des Bundes
Kulturinstitutionen in deutschen Großstädten stehen vor einer Vielzahl komplexer, kulturpolitischer Zukunftsaufgaben, die durch sich derzeit überlagernde Krisen entstehen. Das Förderprogramm „Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“ der Kulturstiftung des Bundes lädt Kultureinrichtungen und Kommunen ein, trotz dieser Herausforderungen einen Raum für grundlegende Innovationen zu schaffen und sich dem Impuls zu widersetzen, auf Bekanntes und Vertrautes zurückzugreifen. Mit dem Programm stellt die Stiftung die Mittel zur Verfügung, um Überlegungen zu neuen Modellen zu ermöglichen: etwa für interkommunale Kooperationen oder experimentelle Nutzungskonzepte für Kulturorte. Das Programm beruht auf der Annahme, dass Kulturinstitutionen in zehn Jahren nur dann eine breite gesellschaftliche Unterstützung genießen werden, wenn sie noch stärker als Gemeingut wahrgenommen werden.
Kommunen, Kultureinrichtungen und Verbünde können sich noch bis zum 14. März 2025, 20 Uhr, bewerben.
„Aktionstopf“ der Monom Stiftung
Mit der Ausschreibung „Aktionstopf“ unterstützt die Monom Stiftung für Veränderung gemeinnützige Vereine oder andere gemeinnützige Institutionen sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem gemeinnützigen Verein. Gefördert werden Vorhaben in Höhe von bis zu 5.000 Euro, die sich kritisch mit der Gesellschaft auseinandersetzen, sich mit Antisemitismus, Sexismus, Rassismus und anderen Ideologien der Ungleichheit beschäftigen oder Projekte, die die Shoah oder den Nationalsozialismus thematisieren. Dies können Veranstaltungen, Öffentlichkeitskampagnen, Publikationen und andere Aktionen sein. Vereine, deren Arbeitsschwerpunkte Ideologien der Ungleichheit oder die Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus sind, und Einrichtungen, die sich erkennbar im Alltag gegen Diskriminierungen engagieren, werden vorrangig berücksichtigt.
Bewerbungen können bis 20. März 2025 eingereicht werden.
Förderangebot „Viel vor: Gemeinsam aktiv für Inklusion“ der Aktion Mensch
Inklusion bedeutet, eine vielfältige und offene Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch unabhängig von individuellen Unterschieden am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Die Aktion Mensch möchte dabei helfen, zusätzliche Gelegenheiten für inklusive Begegnungen zu schaffen, um Inklusion erlebbar und erfahrbar zu machen. In dem Förderangebot „Viel vor“ unterstützt die Aktion Mensch inklusive Projekte in den Lebensbereichen „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ sowie „Freizeit“. Hierzu zählen beispielsweise Vorhaben in den Bereichen Engagement vor Ort, Musik und Tanz, Natur und Umwelt, Sport und Spiele sowie Theater und Kunst. Für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 10.000 Euro ganz ohne Eigenmittel beantragt werden.
Förderanträge können noch bis zum 31. Januar 2026 gestellt werden. Der maximale Durchführungszeitraum eines Projektes kann bis zu zwölf Monate betragen.
• Veranstaltungstipp
Webinare für Künstler*innen und Kulturschaffende
Auch im Februar und März bietet der Kulturrat NRW wieder interessante Weiterbildungsangebote an – unter anderem zum Thema Fördermittelakquise (25. Februar), zu KI, Kunst, Kultur und Recht (6. März), zu Vertragsverhandlungen (17. März) oder zu Crowdfunding (20. März). Alle Angebote sind kostenfrei und finden digital statt.