- Artikel
- Leichte Sprache
Artikel
Überblick
Der Personalausweis im Scheckkartenformat verfügt seit dem 1. November 2010 über einen elektronischen Identitätsnachweis, genannt Online-Ausweisfunktion (eID). Mit dieser Funktion können sich Bürger*innen verlässlicher ausweisen, beispielsweise gegenüber Internet-Anbietern. Zudem werden Fingerabdrücke für den Personalausweis aufgenommen und eine elektronische Signatur gespeichert. Bitte beachten Sie: Personalausweise können nicht verlängert werden!
Eine Ausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr.
Für Reisen benötigen Personen unter 16 Jahren, den Bestimmungen des Einreiselandes entsprechend, einen Reisepass oder Personalausweis.
Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Er kann grundsätzlich in Deutschland genutzt werden, in den Ländern der Europäischen Union auch als Ersatz für den Reisepass. Beachten Sie bitte stets die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes (siehe unter "Formulare und Links").
Weitere Informationen zu den Funktionen, der Handhabung und den Schutz der persönlichen Daten gibt es beim Bundesministerium des Innern (siehe Link unter "Formulare und Links").
Antrag
Den Antrag, sich einen Personalausweis ausstellen zu lassen, sollten Sie am Ort Ihrer Hauptwohnung stellen. Da Sie unterschreiben müssen und von Ihnen Fingerabdrücke genommen werden, müssen Sie persönlich erscheinen. Bei der Beantragung eines Personalausweises für eine Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss zumindest ein sorge- oder aufenthaltsbestimmungsberechtigtes Elternteil (oder Vormund) persönlich mit der minderjährigen Person zur Antragstellung vorsprechen. Von dem nicht persönlich vorsprechenden sorge- oder aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteil ist zudem eine Einverständniserklärung zur Ausstellung eines Personalausweises sowie eine Ausweis- oder Passkopie zwecks Unterschriftsabgleich vorzulegen.
Ein Personalausweis aufgrund einer Namensänderung nach Eheschließung kann bereits 6 Wochen vor Eheschließung mit einer Bescheinigung des Standesamtes über die zukünftige Namensführung und Angabe über den Tag der Eheschließung sowie einem Nachweis über eine unmittelbar nach Eheschließung anstehende Reise beantragt werden.
Bearbeitungszeit/ Bearbeitungsstand
Nachdem der Antrag gestellt wurde, dauert es circa vier Wochen, bis der neue Personalausweis zu Abholung bei der Stadt Bonn bereit liegt, auch wenn Sie den Brief mit der PIN schon vorher erhalten. In dringenden Einzelfällen kann Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser gilt dann drei Monate. Angaben zu den benötigten Unterlagen finden Sie weiter unten.
Mit Hilfe der Dokumentennummer, die Sie bei der Beantragung des Personalausweises erhalten, können Sie über das unten angegebene Onlineformular stets den aktuellen Bearbeitungsstand erfahren. Das Ausweisdokument können Sie erst abholen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt und Sie die Nachricht erhalten haben, dass der Personalausweis an das Bürgeramt geliefert worden ist. Der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion wird Ihnen durch die Bundesdruckerei zugestellt. Dies erfolgt nur bei Personen, die bei Antragstellung mindestens 15 Jahre und neun Monate alt sind.
Für dieses Anliegen ist ein Termin erforderlich. Sie finden die Online-Terminvereinbarung unter "Formulare und Links".
Informationen zur Befreiung von der Ausweispflicht finden Sie unter "Formulare und Links".
Vorgehen
Personalausweise können nicht verlängert werden.
Bei der Vorsprache im Dienstleistungszentrum sowie in den Außenstellen ist ein Termin erforderlich.
Diesen können Sie über das unten verlinkte Onlineformular reservieren. Weitere Hinweise rund um die Online-Terminvergabe finden Sie unter „Formulare und Links“.
1.Ist der angebotene Termin für Sie zu spät?
Je nach Personalkapazität werden morgens zwischen 7:00 Uhr und 7.30 Uhr tagesaktuelle Termine freigeschaltet. Die von Bürger*innen stornierten Termine werden automatisch sofort wieder zur Verfügung gestellt. Bitte prüfen Sie bei Bedarf zwischendurch die Terminverfügbarkeit.
2. Notfälle oder besonders dringende Anliegen?
In dringenden Fällen gehen Sie bitte wie unter Ziffer 1 beschrieben vor und prüfen tagesaktuell, ob andere Bürger*innen ihren Termin storniert haben und dadurch kurzfristig Termine frei geworden sind.
Persönliche Vorsprache
Den Antrag stellen Sie am Ort Ihrer Hauptwohnung. Da Sie unterschreiben müssen und von Ihnen Fingerabdrücke genommen werden, müssen Sie persönlich erscheinen.
Benötigte Dokumente
- das bisherige Ausweisdokument (falls vorhanden)
- bei Neuzuzug, Eheschließung oder Einbürgerung die Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
- bei Erstbeantragung ab dem 16. Lebensjahr den Kinderausweis (mit Foto) gegebenenfalls der Reisepass (falls vorhanden).
Sofern das erste Ausweisdokument beantragt wird, muss zumindest ein sorge- oder aufenthaltsbestimmungsberechtigtes Elternteil (oder Vormund) mit anwesend sein. Ansonsten kann der Personalausweis ab 16 Jahren bereits alleine beantragt werden. - aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei unter "Formulare und Links"). Das Foto kann auch an einem der Selbstbedienungsterminals (Speed Capture Stationen) im Wartebereich des Dienstleistungszentrums sowie in den drei Außenstellen Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg erstellt werden; ausführliche Informationen dazu finden Sie unter „Hinweise“
Die Aufnahme eines Bildes von einem Säugling ist aufgrund der technischen Gegebenheiten nicht möglich. Daher bitten wir Sie, ein biometrisches Lichtbild zu Ihrem Termin mitzubringen.
Besonderheiten/zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung Minderjähriger bis zum 16. Lebensjahr:
- Bei Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige legen Sie das bisherige Ausweisdokument (falls vorhanden) sowie eine Geburtsurkunde vor.
- Zustimmung beider Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Personalausweis für Minderjährige muss zumindest von einem sorge- oder aufenthaltsbestimmungsberechtigtem Elternteil (oder Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes gestellt werden. Vom anderen Elternteil ist eine Vollmacht und eine Kopie des Ausweises (Überprüfung der Unterschrift) vorzulegen. Sie können aber auch den u.a. Vordruck nutzen. Von Minderjährigen ist die Unterschrift ab dem 10. Lebensjahr und die Abgabe des Fingerabdrucks (Fingerscan) ab dem 6. Lebensjahr bei Antragstellung zu leisten.
- Wenn ein Elternteil verstorben ist, (soweit im Melderegister noch nicht vermerkt) eine Sterbeurkunde
- Sofern das Sorgerecht nur einem Elternteil obliegt, ist dies bei Antragstellung nachzuweisen (z.B. Vorlage Negativbescheinigung, Gerichtsbeschluss oder Sorgerechtsbeschluss).
- Unverheiratete Eltern weisen das Sorgerecht anhand einer Sorgerechtserklärung nach.
- Bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfassen, die Bestellung zum Betreuer oder zur Betreuerin beziehungsweise der Gerichtsbeschluss
Kosten
Für die Ausstellung
- für Personen bis 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 Euro
- für Personen ab 24 Jahren beträgt die Gebühr 37 Euro
Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10 Euro.
Lieferservice für fertige Personalausweise und Reisepässe
Für die Zustellung mittels Fahrradkurier, die bei Antragstellung beauftragt werden muss, fallen einmalig 4,50 Euro an.
Für die Nutzung der Fotostationen in den Wartebereichen fällt aktuell eine Gebühr von 4,50 Euro an.
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten. Ihnen stehen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Bargeld
- EC-Karte
- Kreditkarte
- Ausländische Debitkarte
- Apple Pay und Google Pay
Es fallen keine weiteren Gebühren für eine bargeldlose Zahlung an.
Hinweise
Biometrisches Passbild – Speed Capture Stationen
Für die Beantragung benötigen Sie unter anderem ein biometrisches Passbild. Dieses können Sie bei Foto-Geschäften erstellen lassen. Es stehen Ihnen aber auch Selbstbedienungs-Terminals (Speed Capture Stationen) im Wartebereich des Dienstleistungszentrums sowie in den drei Außenstellen Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg für die Erfassung von biometrischen Daten und des Passbildes zur Verfügung. So haben Sie die Möglichkeit, 15 Minuten vor Ihrem Termin an den Selbstbedienungs-Terminals eigenständig Fingerabdrücke und Unterschrift zu digitalisieren sowie ein Passfoto erstellen zu lassen.
Mithilfe der aufgenommen Daten können Sie den neuen Personalausweis, den vorläufigen Personalausweis, den elektronischen Reisepass und den Führerschein beantragen. Die Geräte führen die Nutzerinnen und Nutzer wahlweise auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Russisch, Ukrainisch oder Türkisch durch den Erfassungsvorgang.
Die Mitarbeitenden haben von ihren Arbeitsplätzen aus Zugriff auf diese Informationen und können sie direkt weiterverarbeiten. Das Entgelt für die Datenerfassung von 4,50 Euro wird zusammen mit den Verwaltungsgebühren für das neue Ausweisdokument oder den Führerschein abgerechnet. Es kann bar oder bargeldlos bezahlt werden.
Die Selbstbedienungs-Terminals sind vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert. Die Daten werden anonymisiert und ohne Verknüpfung mit persönlichen Angaben unter einer Identnummer erfasst sowie verschlüsselt gespeichert und übertragen. Nach dem Abruf durch die städtischen Mitarbeitenden werden die Informationen nach 24 Stunden gelöscht. Sie erhalten keinen Ausdruck des Passfotos auf Papier.
Kontakt
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten - Dienstleistungszentrum | 0228 776677 | buergeramtbonnde |
- Zeiten
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Zeiten
Dienstleistungszentrum in Bonn sowie die Außenstellen in den Bezirksrathäusern Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7:30 bis 13 Uhr
Servicezeiten des Callcenters
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Ort
Dienstleistungszentrum
Personalausweis beantragen
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Dienstleistungszentrum | 0228 776677 | buergeramtbonnde |
Formulare und Links
Formulare
- Pass und Personalausweis Statusabfrage (Öffnet in einem neuen Tab)Hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Reisepasses oder Personalausweises erfragen.
- Elternvollmacht (Öffnet in einem neuen Tab)
- Vollmacht zum Abholen des Personalausweises/ Reisepasses (Öffnet in einem neuen Tab)
- Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht durch die ausweispflichtige Person (Öffnet in einem neuen Tab)
- Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht durch die betreuende bzw. bevollmächtigte Person (Öffnet in einem neuen Tab)
Terminbuchung
Links
Ähnliche Dienstleistungen
Leichte Sprache
Der neue Personal-Ausweis
Personen ab 16 Jahre brauchen einen Personal-Ausweis.
Das nennt man Ausweis-Pflicht.
Ausnahme von der Ausweis-Pflicht:
Man hat einen gültigen Reise-Pass.
Ein gültiger Reise-Pass reicht auch als Ausweis.
Der Personal-Ausweis ist eine bestimmte Zeit gültig.
- Bei Personen über 24 Jahre:
Der Ausweis ist 10 Jahre gültig.
- Bei Personen unter 24 Jahre:
Der Personal-Ausweis ist 6 Jahre gültig.
Wichtig: Personal-Ausweise können nicht verlängert werden.
Der Personal-Ausweis ist gültig:
- in Deutschland
- in EU-Ländern
Wollen Sie ins Ausland reisen?
Dann brauchen Sie vielleicht einen Reise-Pass.
Bitte informieren Sie sich vorher.
Das Auswärtige Amt informiert über alle Länder.
Den Link dazu finden Sie bei Formulare und Links.
- Der neue Personal-Ausweis hat die Größe von einer EC-Karte.
- Der Ausweis hat eine elektronische Funktion.
Diese elektronische Funktion heißt eID.
Man kann sich damit im Internet ausweisen.
- Mit dem eigenen Finger-Abdruck kann man die Funktion nutzen.
Der Antrag für einen neuen Personal-Ausweis
Bitte stellen Sie den Antrag am Ort von Ihrer Haupt-Wohnung.
Sie müssen den Antrag unterschreiben.
Wir brauchen auch Ihre Finger-Abdrücke.
Deshalb müssen Sie persönlich vorbeikommen.
Bei Personen unter 16 Jahre:
Eine erwachsene Person muss mit-kommen:
- ein Elternteil
- oder ein Vormund.
Die erwachsene Person muss das Sorge-Recht
für die Person unter 16 Jahre haben.
Oder das Aufenthalts-Bestimmungs-Recht.
Wir brauchen von dem nicht mitkommenden Elternteil:
- eine Einverständnis-Erklärung über das Ausstellen
von einem Personal-Ausweis - eine Kopie vom Personal-Ausweis oder Pass
Heiraten Sie bald?
Oder planen Sie eine Reise
innerhalb von 6 Wochen nach der Heirat?
Sie können frühestens 8 Wochen vor der Heirat
einen neuen Personal-Ausweis beantragen.
Bringen Sie uns bitte eine Bescheinigung vom Standesamt:
- über den Tag von Ihrer Heirat
- über Ihren Namen nach der Heirat
Wenn Sie bald verreisen:
Wir brauchen auch einen Nachweis über Ihre Reise.
Zum Beispiel eine Buchungs-Bestätigung.
Man muss etwa 4 Wochen auf den Ausweis warten.
Die Bundes-Druckerei in Berlin druckt den Personal-Ausweis.
Der Personal-Ausweis ist nach ungefähr 4 Wochen fertig.
Sie bekommen schon vorher einen Brief mit einer PIN.
Die PIN ist eine wichtige Nummer.
Sie brauchen die PIN für die elektronische Funktion
von Ihrem Ausweis.
Sind Sie bei Antrag-Stellung
mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt?
Dann bekommen Sie den Brief mit der PIN.
Die Bundes-Druckerei schickt Ihnen den Brief mit der PIN.
Sie bekommen außerdem eine Dokumenten-Nummer.
Mit der Nummer können Sie im Internet nachschauen:
Wann Ihr Personal-Ausweis ungefähr fertig ist.
Bitte kommen Sie erst dann zum Abholen:
- wenn Sie den PIN-Brief haben
- und wenn der Personal-Ausweis im Bürger-Amt ist
Wir schreiben Ihnen dann eine Nachricht.
Man kann auch einen vorläufigen Personal-Ausweis bekommen.
Wenn man dringend einen Personal-Ausweis braucht.
Man muss dann nicht 4 Wochen warten.
Der vorläufige Personal-Ausweis ist 3 Monate gültig.
Wichtig:
Wollen Sie einen neuen Personal-Ausweis beantragen?
Sie müssen dafür persönlich vorbeikommen.
Machen Sie bitte einen Termin mit uns.
Sie können den Termin online machen.
Das Formular finden Sie unter Formulare und Links.
Dort stehen weitere Infos.
Ist es sehr eilig?
Sie brauchen auf jeden Fall einen Termin.
Rufen Sie uns bitte an: 0228 776677
E-Mail: buergeramtbonnde
Diese Papiere brauchen Sie für den Antrag
auf einen neuen Personal-Ausweis:
- Ihren alten Personal-Ausweis
Wenn Sie schon einen Personal-Ausweis haben. - den Kinder-Ausweis
oder den Kinder-Reise-Ppass mit Foto
oder den Reise-Pass
Wenn Sie zum ersten Mal einen Ausweis beantragen. - Ihre Geburts-Urkunde
Oder Ihre Heirats-Urkunde
Oder Ihr Familien-Stammbuch
Sie brauchen außerdem ein Foto:
- höchstens ein halbes Jahr alt
- farbig oder schwarz-weiß
- Größe: 35 mal 45 Millimeter
- Hoch-Format ohne Rand
- Ihr Gesicht muss von vorne zu sehen sein.
- Ihr Gesicht muss 32 bis 36 Millimeter hoch sein.
Sie finden Beispiele unten bei Formulare und Links.
Sie können das Foto bei uns machen lassen.
Dafür gibt es Automaten im Warte-Bereich.
Das geht in allen Stellen:
– im Dienstleistungs-Zentrum im Bonner Stadthaus
– in der Außen-Stelle Bad Godesberg
– in der Außenstelle Hardtberg
– in der Außenstelle Beuel
Mehr Infos dazu finden Sie unter Hinweise.
Das ist wichtig für Personen unter 16 Jahren:
Eine erwachsene Person muss mitkommen:
- ein Elternteil
- oder ein Vormund.
Die erwachsene Person muss das Sorge-Recht
für die Person unter 16 Jahre haben.
Oder das Aufenthalts-Bestimmungs-Recht.
Wir brauchen von dem nicht mitkommenden Elternteil:
- eine Vollmacht
Ein Beispiel-Text für die Vollmacht steht unter Formulare und Links.
Sie können aber auch einen eigenen Text schreiben.
- eine Kopie vom Personal-Ausweis oder Pass
Auf der Kopie muss die Unterschrift gut lesbar sein.
- Wenn ein Elternteil gestorben ist:
Bitte bringen Sie die Sterbe-Urkunde mit. - Wenn die Eltern geschieden sind:
Bitte bringen Sie den Sorge-Rechts-Beschluss mit. - Wenn die Mutter allein das Sorge-Recht hat:
Bitte bringen Sie eine Bescheinigung vom Jugend-Amt.
Die Bescheinigung darf höchstens 3 Monate alt sein. - bei Betreuungen oder Pflegschaften
mit Aufenthalts-Bestimmungs-Recht:
Bitte bringen Sie einen Nachweis über die Betreuung mit.
Kosten für den neuen Personal-Ausweis
- bei Personen bis 24 Jahre: 22,80 Euro
- bei Personen über 24 Jahre: 37 Euro
Der vorläufige Personal-Ausweis kostet 10 Euro.
Sollen wir Ihnen den neuen Ausweis liefern?
Bitte sagen Sie bei der Antrag-Stellung Bescheid.
Die Lieferung kostet 4,50 Euro.
Fotos machen lassen im Warte-Bereich kostet 4,50 Euro.
So können Sie zahlen:
- bar
- EC-Karte
- Kredit-Karte
- ausländische Debit-Karte
- Apple Pay
- Google Pay
Hinweise:
Sie können Ihren neuen Personal-Ausweis
zum Online-Ausweis machen.
Dafür brauchen Sie eine Geheim-Nummer: die PIN.
Sie können die PIN online beantragen.
Den Link zum Antrag finden Sie unter Formulare und Links.
Sie bekommen dann einen Brief mit der PIN
Der Brief informiert Sie:
So wird Ihr Personal-Ausweis zum Online-Ausweis.
Hatten Sie schon eine PIN?
Haben Sie Ihre PIN vergessen?
Sie können eine neue PIN beantragen.
Das geht auch mit diesem Link.
Hinweise zum Foto:
Sie brauchen für den Ausweis ein biometrisches Pass-Bild.
Biometrisch heißt: geeignet für Computer-Programme.
Sie können das Foto im Foto-Geschäft machen lassen.
Sie können das Foto auch im Warte-Bereich machen lassen.
Das geht im Stadthaus.
Und in den Außen-Stellen:
- Bad Godesberg
- Beuel
- Hardtberg
Im Warte-Bereich stehen Automaten.
An den Automaten können Sie:
- ein Foto machen
- Ihre Unterschrift eingeben
- Ihre Finger-Abdrücke eingeben
Die Automaten heißen Speed-Capture-Stationen.
Sie können an den Automaten verschiedene Sprachen auswählen:
- Deutsch
- Englisch
- Spanisch
- Französisch
- Russisch
- Ukrainisch
- Türkisch
Ihr Foto wird nicht ausgedruckt.
Unsere Mitarbeiter bekommen das Foto in den Computer.
Und Ihre Unterschrift und Ihre Finger-Abdrücke.
Das ist die Daten-Erfassung.
Unsere Automaten sind sehr sicher.
Wir übertragen Ihre Daten mit einer Nummer.
Ohne Ihren Namen.
Wir löschen Ihre Daten nach 24 Stunden.
Kosten für die Daten-Erfassung: 4,50 Euro.
Man bezahlt alles zusammen:
- die Gebühr für den Ausweis
- die Gebühr für die Daten-Erfassung
Man kann bar oder mit Karte bezahlen.