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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Meldebescheinigung, erweiterte Meldebescheinigung, Lebensbescheinigung

Überblick

Meldebescheinigung

Melde-, Lebens- , Haushalts und erweiterte Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten und Ihre Anschrift hervorgehen.

Sie erhalten nach Ihrer An-,Um- oder Abmeldung einmalig eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenfreien Meldebescheinigung.

Benötigen Sie darüber hinaus einen Nachweis über Ihre Anmeldung, können Sie gegen Gebühr eine Meldebescheinigung erhalten. Sie können die Bescheinigung für private und behördliche Zwecke verwenden.

Die Meldebescheinigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten. Diese enthält zusätzliche Angaben, wie beispielsweise Ihren Familienstand oder Ihre Staatsangehörigkeit. Eine erweiterte Meldebescheinigung wird z.B. für eine Eheschließung benötigt. Ausländische Bürger*innen benötigen sie bei Passangelegenheiten für die Konsulate.

Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Meldebescheinigung durch einen bevollmächtigte Person abgeholt werden.

Lebensbescheinigung

Eine Lebensbescheinigung wird in der Regel zur Vorlage bei einem in- oder ausländischen Rententräger benötigt und belegt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung gelebt hat. Eine persönliche Vorsprache ist somit erforderlich.

Sofern keine persönliche Vorsprache möglich ist (z.B. aus gesundheitlichen Gründen), ist unter Vorlage einer Vollmacht die Ausstellung einer Lebensbescheinigung möglich, allerdings nur mit dem Zusatz, dass die Person "laut Eintrag im Melderegister" als lebend verzeichnet ist.

Haushaltsbescheinigung

Die Haushaltsbescheinigung enthält darüber hinaus eine Bestätigung der Meldebehörde, welche Kinder des Antragstellers im gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Sie wird nur zur Vorlage bei der Kindergeldkasse ausgestellt.
Wählen Sie hierfür das Terminanliegen „erweitere Meldebescheinigung“ aus.

Für dieses Anliegen ist ein Termin erforderlich. Sie finden die Online-Terminvereinbarung unter "Formulare und Links".

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