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Überblick
Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung zunächst anmelden. Das vorgegebene Verfahren dient zur Prüfung der Ehefähigkeit und ob es eventuell Ehehindernisse gibt. Rechtsgrundlage hierfür sind die §§ 12 und 13 des Personenstandsgesetzes (PStG).
Eine Ehe darf in Deutschland nur vor dem Standesamt - auf Wunsch im Beisein eines oder zweier Trauzeugen - geschlossen werden, um zivilrechtlich wirksam zu sein (obligatorische Zivilehe). Es gibt eine Ausnahme: Verlobte, die beide nicht Deutsch sind, können die Ehe auch vor einer von der Regierung des Staates, dessen Staatsangehörigkeit einer der Verlobten besitzt, ordnungsgemäß ermächtigten Person in der nach den Gesetzen dieses Staates vorgeschriebenen Form schließen.
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt des Wohnortes der Verlobten. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, haben sie unter mehreren möglichen zuständigen Standesämtern die Wahl. Wenn Sie nicht am Wohnsitz heiraten möchten, sondern an einem anderen Ort, teilen Sie dies dem Standesamt bei der Anmeldung bitte mit. Die Unterlagen werden nach abgeschlossener Prüfung dann weitergeleitet (hierdurch entstehen jedoch zusätzliche Gebühren).
Urkunden
Sie können Urkunden über Ihre Eheschließung bereits bei der Anmeldung bestellen. Dann werden Ihnen diese am Tag der Hochzeit überreicht. Selbstverständlich lassen sich solche Urkunden auch zu einem späteren Zeitpunkt ausstellen (siehe "Eheurkunde" unter "Formulare und Links").
Trauzimmer
Sie möchten in Ihrem Stadtteil heiraten? Oder vielleicht noch lieber in einem besonderen Ambiente? Sie haben die Wahl! Über den Link "Heiraten in Bonn. Wann und wo?" erhalten Sie weitere Informationen.
Vorgehen
Nutzen Sie für eine erste Kontaktaufnahme die E-Mail-Adresse des Standesamtes oder unser Kontaktformular unter „Formulare und Links“ auf dieser Seite. Sie werden per E-Mail oder telefonisch über die zur Anmeldung der Eheschließung benötigten Unterlagen informiert und gegebenenfalls wird ein Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbart.
In den meisten Fällen kann die Anmeldung der Eheschließung schriftlich erfolgen. Nur in begründeten Einzelfällen bieten wir Termine zur Anmeldung der Eheschließung an. Eine schriftliche Eheanmeldung per E-Mail ist nicht möglich. Bitte nutzen Sie den Postweg oder einen der Nachtbriefkästen der Stadtverwaltung.
Die schriftliche Anmeldung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie Ihre Unterlagen in einem Umschlag rund um die Uhr entweder in einen der Nachtbriefkästen der Stadtverwaltung einwerfen können oder diese mit der Post übersenden – eine eventuelle Wartezeit im Standesamt entfällt. Im Fall der schriftlichen Anmeldung senden Sie uns bitte Ihre Urkunden und Dokumente im Original. Von Ihren Ausweisen und/ oder Pässen reichen uns Kopien der Datenseiten. Bitte fügen Sie den Vordruck „Schriftliche Eheanmeldung“ bei.
Wir werden Ihre Unterlagen nach Eingang prüfen und Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
Beachten Sie bitte auch, dass die Prüfung der Eheanmeldung nach Dringlichkeit geschieht und sich daraus eventuell eine mehrwöchige Bearbeitungszeit ergibt. Wir sind bemüht Ihnen eine zeitnahe Rückmeldung zukommen zu lassen und bitten daher von Nachfragen über den Sachstand abzusehen.
Benötigte Dokumente
Nachstehende Informationen gelten für Personen, die von Geburt an deutsche Staatsangehörige und volljährig sind und nicht im Ausland geboren wurden.
A
wenn Sie noch nie verheiratet waren und keine Lebenspartnerschaft geschlossen haben, zu jeder Person:
- vollständige Kopie der Datenseite des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht Geburtsurkunde). Sie erhalten diese beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Sind Sie in Bonn geboren, brauchen Sie die Urkunde nicht zu besorgen.
- aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes, diese darf maximal drei Monate alt sein. Eine einfache Meldebescheinigung ist nicht ausreichend. Befindet sich der Hauptwohnsitz in Bonn und Sie haben keine Auskunftssperre eintragen lassen, brauchen Sie diese Bescheinigung nicht zu besorgen.
B
wenn Sie bereits verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand
zusätzlich vorlegen:
- neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaftsregister der letzten Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk, diese darf maximal sechs Monate alt sein. Sie erhalten die Abschrift bei dem Standesamt, bei dem Sie geheiratet haben; ist dies in Bonn geschehen, brauchen Sie die Urkunde nicht mit zu bringen.
- falls die Auflösung in der Urkunde nicht eingetragen ist, benötigen wir ergänzend das Scheidungsurteil oder Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder die Sterbeurkunde.
- zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe oder Lebenspartnerschaft müssen Sie alle davor liegenden weiteren Ehen oder Lebenspartnerschaften und die Art der Auflösung angeben.
Wir bitten dazu vorhandene Dokumente vorzulegen, also z.B. Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile.
C
wenn Sie gemeinsame Kinder haben, zusätzlich mitbringen:
- eine aktuelle Geburtsurkunde des Kindes. Ist das Kind in Bonn geboren, brauchen Sie diese Urkunde nicht mit zu bringen.
D
wenn Sie mit einem anteilsberechtigten, minderjährigen oder betreuten Kind in fortgesetzter Gütergemeinschaft leben, zusätzlich mitbringen:
- eine aktuelle Geburtsurkunde des Kindes. Ist das Kind in Bonn geboren, brauchen Sie diese Urkunde nicht mit zu bringen.
In folgenden Fällen lassen Sie sich bitte persönlich beim Standesamt beraten:
- ein Partner ist im Ausland geboren,
- ein Partner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit,
- ein Partner hat im Ausland geheiratet,
- ein Partner ist im Ausland geschieden worden.
Da das Standesamt bei Auslandsbezug das jeweilige Personenstandsrecht des betroffenen Staates berücksichtigen muss.
Bitte erfragen Sie die notwendigen Dokumente telefonisch oder unter per E-Mail.
Kosten
Die Anmeldung der Eheschließung kostet mindestens 40 Euro; je nach Aufwand und Fallgestaltung kann sich diese Gebühr erhöhen.
Für die Ausstellung von Eheurkunden fallen zusätzlich Gebühren an, weitere Informationen dazu finden Sie unter "Eheurkunde".
Hinweise
Um einen Trautermin online reservieren zu können, müssen Sie sich zunächst bei der BundID anmelden. Eine Authentifizierung mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises ist für die Reservierung eines Trautermins nicht zwingend erforderlich. Eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort ist ausreichend. Die BundID kann auch für die Beantragung weiterer Dienstleistungen genutzt werden. Sollten Sie noch kein Konto besitzen, können Sie sich unter folgendem Link registrieren https://id.bund.de/de (Öffnet in einem neuen Tab). Durch die Anmeldung mit der BundID ist es möglich, dass wir das Serviceportal für die sichere Kommunikation mit Ihnen nutzen. Sie erhalten über den dort eingerichteten Postkorb eine Reservierungsbestätigung und werden an die Anmeldung der Eheschließung erinnert. Auch die Sachbearbeitung des Standesamtes kann Sie bei Rückfragen über den Postkorb benachrichtigen. Dies ermöglicht eine schnelle, einfache und sichere Kommunikation mit dem Standesamt Bonn. Zusätzlich ist das Formular des Traukalenders bereits mit einigen Daten aus dem BundID vorbefüllt. Den Postkorb finden Sie im Serviceportal unter https://service.bonn.de/mein-postkorb (Öffnet in einem neuen Tab). Bei dort eingehenden Nachrichten werden Sie über Ihre im Formular angegebene E-Mail-Adresse informiert.
Kontakt
Mitarbeitende
- Zeiten
- Ort
- Postanschrift
Zeiten
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag und Freitag 8 bis 13 Uhr
Mittwoch geschlossen
Telefonische Servicezeit:
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag und Mittwoch 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Ort
Standesamt
Anmeldung der Eheschließung
Loggia am Stadthaus (Hausnummer 4)
Thomas-Mann-Straße 4
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Organisationseinheiten
Name | E-Mail-Adresse |
---|---|
Standesamt | heiratenbonnde |
Formulare und Links
Serviceportal - Terminreservierung
Formulare
Links
Ähnliche Dienstleistungen
Leichte Sprache
Wenn Sie heiraten möchten,
dann heißt das Ehe-Schließung.
Die Ehe-Schließung muss angemeldet werden.
Mit der Anmeldung prüfen wir, ob Sie heiraten dürfen.
Oder ob es Hindernisse gibt.
Hindernisse sind zum Beispiel, wenn Sie zu jung sind.
Oder wenn Sie schon verheiratet sind.
Eine Ehe darf nur im Standes-Amt geschlossen werden.
Nur dann ist die Ehe in Deutschland gültig.
Wenn Sie den Wunsch haben,
dürfen auch Trauzeugen dabei sein.
Das muss aber nicht sein.
Es gibt eine Ausnahme:
Beide Verlobte kommen nicht aus Deutschland.
Dann können sie die Ehe auch woanders schließen.
Und zwar in dem Land, aus dem einer der beiden kommt.
Die Ehe muss nach den Gesetzen aus dem Land geschlossen werden.
Sie wollen nicht dort heiraten, wo Sie wohnen?
Dann sagen Sie das bitte bei der Anmeldung.
Dann werden die Unterlagen weitergegeben.
Das kostet Sie zusätzlich Geld.
Urkunden
Sie können Urkunden zur Ehe-Schließung schon bei der Anmeldung bestellen.
Sie bekommen die Urkunden am Tag der Hochzeit.
Die Urkunden können Sie auch später noch bestellen.
Die Urkunden sind zum Beispiel:
- Ehe-Urkunde
- Personen-Stands-Urkunde
Trauzimmer
Sie möchten in Ihrem Stadt-Teil heiraten?
Oder in einem besonders schönen Raum?
Sie haben die Wahl!
Über den Link „ Heiraten in Bonn“ (Öffnet in einem neuen Tab) bekommen Sie mehr Infos.
Besonderheiten und Hinweise
Wenn Sie eine Anmeldung zur Ehe-Schließung machen wollen,
rufen Sie uns bitte an.
Oder Sie können uns einen Brief schreiben.
Sie brauchen einen Termin.
Leider ist das Telefon nicht immer besetzt.
Rufen Sie dann nochmal an.
Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Wenn Sie nicht Deutsch sind,
dauert die Anmeldung etwas länger.
Dann müssen mehr Formulare ausgefüllt werden.
Die meisten Verlobten machen die Anmeldung zusammen.
Manchmal haben aber nicht beide Zeit.
Wenn einer der Verlobten nicht kann,
dann muss der Verlobte eine Einverständnis-Erklärung unterschreiben.
In der Einverständnis-Erklärung steht,
dass der Partner die Anmeldung auch alleine machen darf.
Bitte benutzen Sie das Formular „ Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (Öffnet in einem neuen Tab)“.
Unterlagen
Welche Unterlagen Sie zur Anmeldung mitbringen müssen,
steht in der Übersicht unter „ Benötigte Dokumente“.
Oder Sie rufen bei uns an.
Dort werden alle Ihre Fragen beantwortet.
Eine Liste von Ansprechpartnern steht unten.
Kosten
Es kostet mindestens 40 Euro.
Die Kosten können höher werden,
wenn wir viel bearbeiten müssen.
- Kontakt
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Kontakt
Ort
Heiraten/Urkunden
Herr Rainer Brandt
Standesbeamter
Zimmer 3.12
Loggia am Stadthaus (Hausnummer 2)
Thomas-Mann-Straße 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
Behindertengerechter Zugang
Aufzug im Haus