Überblick
Wer gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeitet oder mit Bedarfsgegenständen (Teller, Töpfe, etc.) in Berührung kommt, braucht eine Infektionsschutzbelehrung von einem Gesundheitsamt.
In der Belehrung wird vermittelt, wie durch den richtigen Umgang mit Lebensmitteln das Auftreten übertragbarer Krankheiten (zum Beispiel Salmonellose) vermieden werden kann.
Auch Reinigungs- und Spülpersonal und Personen, die sich häufig in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung aufhalten, müssen eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer solchen Belehrung nachweisen können.
Die Bescheinigung wird unbegrenzt gültig, wenn Sie nach der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt Ihre Tätigkeit innerhalb von drei Monaten aufnehmen.
Ihr*e Arbeitgeber*in muss Sie zu Beginn einer neuen Tätigkeit und während einer bestehenden Tätigkeit alle zwei Jahre wiederbelehren.