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Bundesstadt Bonn

Aufteilung zwischen Berlin und Bonn ist Stärke Deutschlands

Vor 30 Jahren, am 7. Mai 1994, ist das Berlin/Bonn-Gesetz in Kraft getreten. Nach Auffassung der Bundesstadt Bonn erweist sich die Aufteilung der Bundesregierung auf zwei Standorte als Stärke der Bundesrepublik Deutschland.

Für Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner ist die Arbeitsteilung der Bundesregierung ein zusätzlicher Resilienzfaktor für den Bund: „Die jüngsten Krisen haben deutlich gezeigt, dass ein zweiter Standort der Regierung, quasi ein Back-up, von nationaler Bedeutung für das Funktionieren des Staates ist. Die räumliche Trennung hat angesichts der zunehmenden Digitalisierung an Brisanz verloren. In Zeiten des Fachkräftemangels sind zwei unterschiedliche Standorte zudem ein Vorteil im Wettbewerb um die besten Fachkräfte“, ist die Oberbürgermeisterin Katja Dörner überzeugt. Ähnliches gelte für die Verfügbarkeit von Liegenschaften und Grundstücken. 

Die Bundesstadt Bonn ist heute etablierter Standort für Regierungsfunktionen; sechs Bundesministerien haben hier ihren ersten Dienstsitz. Sie ist mit mehr als 25 Einrichtungen der Vereinten Nationen, darunter dem Welt-Klimasekretariat, mit zahlreichen international arbeitenden Organisationen sowie rund 150 Nichtregierungsorganisationen deutsche UN-Stadt und Dialogort für globale Zukunftsfragen. Schwerpunkte der internationalen Aktivitäten sind die Entwicklungszusammenarbeit, Umweltfragen und Katastrophenvorsorge.

Vor diesem Hintergrund wollen der Bund und die Region Bonn im Rahmen einer Zusatzvereinbarung die Stärken der Region im nationalen Interesse ausbauen. „Das gerade mit dem Bund und der Region vereinbarte Eckpunktepapier für eine Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz identifiziert wichtige Zukunftscluster, die von bundesweitem Interesse sind“, betont die Bonner Oberbürgermeisterin. Dazu zählen die Themen Cyber-Sicherheit, der weitere Ausbau als Standort der Vereinten Nationen, die Förderung des Beethoven-Erbes und die Stärkung der Wissenschaftsinstitutionen. Katja Dörner: „Für eine gute Weiterentwicklung der Cluster ist der Verbleib der Ministerien als direkte Ansprechpartner in Bonn zwingend.“

Angesichts jüngster Krisen hebt die Bundesstadt Bonn den „Back-up-Faktor“ eines zweiten Regierungssitzes hervor. Zudem erweist sich die Nähe des Standortes Bonn zu Brüssel, Straßburg, Luxemburg und Frankfurt angesichts der vielfachen europäischen Bezüge des Regierungshandelns als zweckmäßig. Auch für die zahlreichen internationalen Organisationen, die bereits in Bonn ansässig sind und zusätzlich angesiedelt werden sollen, erweist sich die räumliche Nähe zu den Bundesministerien als bedeutender Standortfaktor.

Der Digitalisierungsschub im Zuge der Pandemie hat dazu geführt, dass Kommunikation über Videokonferenzen in allen Behörden zum Alltag gehört. Die Notwendigkeit von Dienstreisen nimmt ab und kann in Zukunft weiter reduziert werden. Daher hat die räumliche Trennung in den Augen der Bundesstadt Bonn an Brisanz verloren.

Auch vor dem Hintergrund der historischen Bedeutung Bonns als Stadt des Grundgesetzes und des föderalen Staatsaufbaus ist ein zweites bundespolitisches Zentrum in der Bundesstadt Bonn schlüssig. 

Hintergrund

Vor 30 Jahren, am 10. März 1994, hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz) verabschiedet. Es trat am 7. Mai 1994 in Kraft. Knapp drei Jahre nach dem sogenannten Hauptstadtbeschluss des Bundestages wurden damit die rechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung des Umzugsbeschlusses nach Berlin geregelt. Bereits ein halbes Jahr zuvor hatte die Bundesregierung beschlossen, bis zum Jahr 2000 nach Berlin umzuziehen. Am 1. Juli 1999 fand die letzte Sitzung des Deutschen Bundestags in Bonn statt; seit dem Jahr 1949 hatten am Rhein insgesamt 2.291 Sitzungen stattgefunden.

Das Berlin/Bonn-Gesetz bestimmt Berlin als Sitz des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung und regelt die bereits im Beschluss vom 20. Juni 1991 festgelegte dauerhafte und faire Arbeitsteilung zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn. So ist insgesamt der größere Teil der ministeriellen Arbeitsplätze in der Stadt Bonn zu erhalten. Allerdings ist bereits seit dem Jahr 2008 die Mehrzahl der Arbeitsplätze in Berlin registriert worden. 

Noch heute haben sechs von 14 Ministerien ihren ersten Dienstsitz in Bonn: die Ministerien für Bildung und Forschung, für Gesundheit, für Ernährung und Landwirtschaft, für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, für Verteidigung sowie für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung angesiedelt. Die Bundesministerien, deren erster Dienstsitz Berlin ist, haben einen zweiten Sitz in Bonn.

Der im Jahr 1991 gefasste Beschluss, den Parlamentssitz und Teile der Bundesregierung nach Berlin zu verlagern, war in der Folge durch ein regionales Strukturentwicklungskonzept begleitet worden. Dabei wurde der strukturelle Wandel durch das sogenannte „Fünf-Säulen-Modell“ gesteuert:

  • Bonn als Bundesstadt
  • Zentrum für internationale Zusammenarbeit
  • Region der Wissenschaft und Forschung
  • Region zukunftsorientierter Wirtschaftsstruktur
  • Modell einer umweltgerechten Städtelandschaft und Kulturregion

Insgesamt wurden zwischen 1994 und 2004 finanzielle Mittel in Höhe von etwa 1,437 Milliarden Euro in 90 Ausgleichsprojekte und weitere 210 Einzelmaßnahmen investiert. 

Informationen im Internet

Weitere Informationen sowie verschiedene Dokumente zum Thema hat die Bundesstadt Bonn auf ihren Internetseiten unter  www.bonn.de/bonn-berlin (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht.